Jobcenter Märkischer Kreis muss sich an die Regeln halten.

Iserlohn-Dortmund. Mehrere Rechtsstreitigkeiten gegen das Jobcenter Iserlohn wurden am 25.02.2015, in Dortmund vor dem Sozialgericht in 11 aufeinanderfolgenden Terminen bearbeitet. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt, dass man sich wehren soll und nicht alles Hinnehmen muss, was das Jobcenter dem Menschen serviert.

Wer aufgibt, hat schon verloren, bevor es losgeht.

11 Ladungen, das hat sich gelohnt. In einem Fall ging es um die Nachzahlung von Kosten für die Unterkunft. Das Jobcenter hatte jahrelang nur einen Teil der Mietkosten gezahlt. Das war rechtlich aber nicht haltbar, wie der Anwalt Lars Schulte-Bräucker feststellte.
Er legte Widerspruch ein und bewies dem Jobcenter Iserlohn, dass die kompletten Mietkosten zu zahlen sind und keine Abzüge für Modernisierung, Kabelanschluss und Ähnliches erfolgen dürfen. Von diesem Zeitpunkt an zahlte das Jobcenter die kompletten Mietkosten. Jetzt musste noch geklärt werden, was, wann und wie, die Fehlbestände aus der Vergangenheit bezahlt werden. Das waren nicht nur Monate, sondern schon Jahre und das summiert sich ganz schön. Wer das Jobcenter kennt, kann sich vorstellen, was das für ein Drama war, bis man sich bereit erklärte, die eingehaltenen Gelder nachzuzahlen. Die Untätigkeits-Klage auf Nachzahlung war schon eingereicht worden, weil man sich so sehr dagegen sträubte, einen Ausgleich zu schaffen. Doch anstatt das Geld zu bezahlen, passierte gar nichts. Es wurde einfach nicht bezahlt. Was ist das für eine Logik. Man hätte doch die Kosten für Gericht und Anwalt sich sparen können, aber was soll es, der Steuerzahler hat es doch.

Die Richterin machte dem Rechtsvertreter vom Jobcenter begreiflich, dass er diese Summe zu zahlen hätte und er erklärte sich auch im Termin dazu bereit.

Die Wahrheit ist nicht das, was man gehört hat. Die Wahrheit sieht man auf dem Konto.

Die Eingliederungsvereinbarung, die nicht unterschrieben worden ist, war ein großes Thema. Das Jobcenter kann nicht die „EV“ einfach auf den Tisch legen und dann fressen oder sterben (unterschreibe, sonst gibt es Ärger und keinen Zaster), nein es muss verhandelt werden und das ist auch möglich. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind dabei ein ganz wichtiges, nicht zu unterschätzendes Thema. In der Vergangenheit war das nicht möglich. Dass man mich verarscht und beleidigt hatte, nahm die Richterin zur Kenntnis. Dass man in sinnlose Maßnahmen gesteckt wurde und eine Beschreibung, was es dort gab, war ein guter Gesprächsstoff. Z. B. die Diskussion über die Erklärung“ Was ist Gesundheit?“ Wir sollten einen Keilrahmen herstellen und ein Bild malen. Das braucht vermutlich jeder Unternehmer, wenn jemand eingestellt werden soll. Selbst Karl Lagerfeld hatte sich bei so viel Kunst, nicht gemeldet. Vielleicht fehlte der Lehrgang „Ein bisschen schwul und überdreht“.

Warum denn nicht, wenn man sich beruflich verbessern kann. Das Jobcenter verlangt doch, dass die Kunden flexibel sein sollen. In der aufgezwungenen 50+Maßnahme der Diakonie Ruhr-Hellweg gab es viel zu lernen, unter anderem, wie man sich eine Fahrkarte besorgt und mit dem Autobus fährt. Aber das hatte auch keine Firma überzeugt. Das, was für mich persönlich wichtig gewesen wäre, um eine höherwertige Qualifikation zu besitzen, hat es nie gegeben. Bei ähnlichen Maßnahmen am Rhein wurden die Teilnehmer zum Muschelsammeln an den Fluss geschickt. Das Thema hätte ich noch Stunden weiter führen können, aber das sollte doch reichen.

Für die Richterin war das ein sehr lustiger Vormittag, man konnte es sehen und sie kam zu einer neuen Erkenntnis über den Umgang mit Hartz 4 Empfängern und der Verschwendung von Steuergeldern. Es wurde festgestellt, dass ich allen Aufforderungen vom Jobcenter nachgekommen bin und mich auch um andere Tätigkeiten bemüht habe, die mit den Gesundheitsproblemen ausführbar sind. Aber wenn nichts angeboten wird, kann man sich auch nicht bewerben. Es wurde auch geklärt, dass ich mich nicht als Arzt bewerben muss, nur wegen des Bewerbens.

Seit längerer Zeit habe ich einen vernünftigen Sachbearbeiter, der das versteht und das ist für mich sehr ungewöhnlich. Aber aus Prinzip habe ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, um einmal eine Klärung vom Gericht zu erwirken.

Rollstuhlfahrer möchte man als Fahrradkurier vermitteln. Alles hat Räder, logisch.

Die nächste Erörterung war die Bezahlung der Anwaltskosten. Das Jobcenter Iserlohn hat jetzt die blöde Angewohnheit die Kosten für den Anwalt mit Micky Maus Beträgen begleichen zu wollen. Das ist die neue Zermürbungstaktik vom Jobcenter und man erkennt wie völlig daneben und menschenverachtend dort gearbeitet wird. Die Richterin stellte aber klar, dass auch das Jobcenter Iserlohn einen Anwalt nach der Gebührenordnung ordentlich bezahlen muss. Somit bekam der Rechtsbeistand, Lars Schulte-Bräucker, eine angemessene Bezahlung zugesichert.

Das war der letzte Punkt auf der langen Liste und alle haben was gelernt. Das Jobcenter, wir sind in Deutschland und nicht in Putinland. Die Richterin, wie in der Demokratie die Menschen achtlos behandelt werden. Und wir, das kritisch sein und sich wehren, sich lohnt und wir können wieder „aufRECHT“ durchs Leben gehen.

Autor:

Rolf-Jochen Reimann aus Iserlohn

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