Weitere Lockerungen seit Montag in Kraft
Neue Regeln zum Maskentragen in Dortmund

Die Stadt hat ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht aufgehoben. | Foto: DM

Die Dortmunder dürfen seit Montag (21. Juni) auf das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum verzichten. Zeitgleich mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW hob die Stadt Dortmund ihre noch bestehende Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf.

Auf Einkaufsstraßen, in Parks und am Phoenix-See sowie auf dem Außengelände des Zoos muss dann keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Auch an den Haltestellen im Freien müssen Fahrgäste keine Masken mehr tragen.

Die Maskenpflicht gilt jedoch weiterhin:

  • In Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern.
  •  Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (außer am festen Sitz- oder Stehplatz).
  • An den unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden muss weiterhin eine so genannte OP-Maske getragen werden.

Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell der Stadt: "Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein, lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen."

Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund auf www.dortmund.de/corona-inzidenz

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.