Streit um Mieterhöhung

Bei einer Mieterversammlung informierten sich die betroffenen Mieter der Deutschen Annington über die rechtlichen Möglichkeiten. | Foto: Schmitz
  • Bei einer Mieterversammlung informierten sich die betroffenen Mieter der Deutschen Annington über die rechtlichen Möglichkeiten.
  • Foto: Schmitz
  • hochgeladen von Lokalkompass Dortmund-City

I

m Jahr 2010 begann die Deutsche Annington mit der Modernisierung ihrer Wohnungen in der südwestlichen Innenstadt. Die Folgen für die Mieter waren kräftige Mieterhöhungen, gegen die die Mieter sich wehrten.

Rund 250 Annington-Mieter sind von sehr hohen Mieten nach der Modernisierung betroffen, zum Beispiel an der Blankensteiner Str. 1-4, der Metzer Straße 18-68 (nur gerade Hausnr.), Schaper Str. 1, 3, 5, 7; Straßburger Str. 2 ,4, 6, 8; Volmarsteiner Straße 11-15 und 6-20. Versuche, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien zu finden, scheiterten.

Zwischen der Deutschen Annington und dem Mieterverein Dortmund wurde ein Musterprozess bezüglich der zulässigen Miete für den ersten Bauabschnitt vereinbart. Kürzlich hatte der Mieterverein zu einer Versammlung der betroffenen Mieter eingeladen.

Jetzt liegt das Urteil des Amtsgerichts Dortmund in der ersten Instanz vor. (AZ 406 C 9153/12. Der verklagte Mieter hatte einem Teilbetrag der Mieterhöhung bereits zugestimmt. Vor Gericht ging es um die strittigen Kosten der Mieterhöhung. Das Gericht hat dem verklagten Mieter in sehr vielen Punkten zugestimmt.

Die vergrößerten Balkone dürfen – wie bisher jahrelang praktiziert– nur mit 25 Prozent auf die Wohnfläche angerechnet werden. Zudem wird die Vergrößerung der Balkone nicht als Modernisierung angesehen, weil dies keine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung bzw. eine dauerhafte Verbesserung der Wohnverhältnisse im Sinne des Gesetzes (§ 559 Abs. 1 BGB alter Fassung) darstellen würde. Ein erstmalig angebrachter Balkon kann aber sehr wohl als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei der Fassadendämmung die von der Deutschen Annington veranschlagten Instandhaltungskosten zu niedrig angesetzt wurden. Ein Neuanstrich würde zur Behebung der Mängel nicht ausreichen. Die Kosten der Außenbeleuchtung hat das Gericht nicht als Modernisierung eingestuft.

Das Gericht ist jedoch der Auffassung, dass die Kosten für die nach Außen verlegte Briefkastenanlage und die Erneuerung der Treppenhausfenster eine Modernisierung darstellt. Diese Kosten dürfen über die Mieterhöhung auf die Mieter umgelegt werden „Ein Erfolg für die Mieter!“, erläutert Dr. Tobias Scholz, „denn Anninton müsste die Miete deutlich absenken.“ Allerdings wird es zu einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund kommen.

Die Deutsche Annington bietet unterdessen leerstehende Wohnungen in dem Gebiet zu einem Quadratmeterpreis von 9 Euro Kaltmiete an, wie eine Recherche des Mietervereins Dortmund ergab.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.