Sanktionsschikanen beim Jobcenter Märkischer Kreis

In der vorliegend geschilderten Klage wehrt sich der Kläger gegen eine weitere rechtswidrige 60%-Sanktion.

Bereits am 06.01.2014 bewarb sich der Kläger in Eigeninitiative auf eine Stellenausschreibung als Sprengmeister. Am 14.01.2014 erfolgte jedoch eine Absage per Mail. Einen Monat später wurde ihm die gleiche Stelle durch seinen Arbeitsvermittler vorgeschlagen. Und obwohl er über die Absage umgehend informiert worden war, wollte er trotzdem sanktionieren.

In der Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion schreibt der Arbeitsvermittler:

„Sehr geehrter Herr . . .
Ihnen ist am 17.02.2014 ein Beschäftigungsverhältnis als Befähigungsscheininhaber/in nach § 20 Sprengstoffgesetz/Sprengmeister bei der Firma dkbg Deutsche Kampfmittelbergung Wietfeldt GmbH, Lüneburg angeboten worden.

Dieses Angebot war unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und persönlichen Verhältnisse zumutbar.

Nach bisherigem Stand ist davon auszugehen, dass Sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis durch Ihr Verhalten das Zustandekommen dieser Tätigkeit von vornherein verhindert haben.

Sie haben hierzu folgendes mitgeteilt:

Sie haben sich nicht beworben/Vorgestellt, da Sie sich bereits am 6.01.2014 eigeninitiativ als
Taucher bei diesem Arbeitgeber beworben und eine Absage erhalten hätten.“

Das reichte H.K. für eine Strafaktion. Am 18.03.2014 erließ er einen Sanktionsbescheid über 60% (01.04.2014-30.06.2014, á 234,60 € = 703,80 €), weil sein Kunde sich geweigert hatte sich nur vier Wochen nach einer Absage ein weiteres Mal auf die gleiche Stelle zu bewerben.

Als Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. übertrug er RA Lars Schulte-Bräucker das Mandat und dieser legte am 25.03.2014 Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid ein. Außerdem stellte er einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht in Dortmund (S 23 AS 1184/13 ER).

Nur 15 Tagen nach Erlass des Sanktionsbescheides und 8 Tage nach ER-Antrag wurde die Sanktion am 02.04.2014 durch Anerkenntnis aufgehoben.
klage113

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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