Demo-Verbot für "Rechte" scheitert vor Gericht - Gegendemonstrationen angekündigt

Andere Entscheidung erhofft: Polizeipräsident Norbert Wesseler.
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Die Neonazis dürfen am ersten Mai in Dortmund marschieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.

Das Gericht wies eine Beschwerde des Polizeipräsidiums Dortmund gegen die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund nicht bestätigt. Als letztes Rechtsmittel gegen den Beschluss blieb der Polizeibehörde nur die Beschwerde beim OVG Münster. Die Demonstration war von der Partei "Die Rechte" beantragt worden.

"Ich habe eine andere Entscheidung aus Münster erhofft", so
Polizeipräsident Norbert Wesseler. "Wir schließen jetzt die Vorbereitungen für den Großeinsatz am Maifeiertag ab. Oberstes Ziel der Polizei bleibt die Sicherheit aller friedlichen Demonstrationsteilnehmer, der diversen Versammlungen. Wir wollen die Beeinträchtigung für die Dortmunder Bevölkerung und den Verkehr so gering wie möglich halten", betonte Norbert Wesseler.

Die Antifa-Gruppen aus Dortmund haben für Gegenaktionen gegen den Neonazi-Aufmarsch geplant und veranstalten eine Demonstration unter dem Motto "Gegen Nazis. Gegen Lohnarbeit!", die am Mittwoch um 10 Uhr am Nordausgang des Hauptbahnhofs beginnt.

Autor:

Andreas Meier aus Dortmund-West

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