Neonazi-Aufmärsche verboten - in Lütgendortmund bleibt es ruhig. Erste Bilder

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Freitag (31.8., 18.30 Uhr):

Der braune Spuk fand nicht statt. Nach dem endgültigen Verbot der Neonazi-Kundgebung auf dem Lütgendortmunder Marktplatz blieb es bis zum frühen Abend komplett ruhig. Von den Neonazis ist nichts zu sehen, berichtete die Polizei.

Wie angekündigt verzichtete der "Runde Tisch gegen Extremismus" auf die vorbereiteten Gegendemonstrationen. Stattdessen fand in der Magdalena-Kirche ein ökumenischer Gottesdienst statt.

Einem Demonstrationszug von Nazi-Gegnern, der sich von Langendreer aus in Bewegung gesetzt hatte, gestattete die Polizei angesichts des ruhigen Umfelds den Weitermarsch bis zum Marktplatz.

Das Geschehen auf dem Marktplatz und in der Kirche hat Stephan Schütze in einer Bildergalerie festgehalten.

Am Mittag hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz entschieden: Die Aufmärsche der Neonazis am heutigen Freitag (31.8.) in Lütgendortmund und am Samstag in Hörde dürfen nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittag die Verfassungsbeschwerde des Versammlungsanmelders der rechtsextremistischen Demonstrationen zurückgewiesen.

Das höchste deutsche Gericht folgte damit dem Verbot der Aufmärsche durch den Dortmunder Polizeipräsidenten. Auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hatten die Verbote gebilligt.

Polizeipräsident Norbert Wesseler begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts: "Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem
Oberverwaltungsgericht in Münster ist auch das Bundesverfassungsgericht meiner Entscheidung gefolgt. Die Begründung des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war und rechtstaatlichen Erfordernissen entspricht", sagt der Polizeipräsident.

"Die Dortmunder Polizei wird diese Versammlungsverbote konsequent
und mit starken Kräften durchsetzen", kündigte Wesseler an.

Trotz des Verbotes der rechtsextremistischen Demonstrationen
werden zahlreiche, angemeldete Veranstaltungen von Bürgerinnen und
Bürgern, Vereinen, Verbänden und politischen Parteien in Dortmund
stattfinden, die ihren Protest gegen die Rechtsextremen öffentlich
machen wollen.

Nicht stattfinden wird die große Gegendemonstration, die eigentlich in Hörde (Ophoff-Kreuzung) geplant war. Die Teilnehmer werden gebeten, sich der Veranstaltung an der Steinwache (16 Uhr) anzuschließen. Ebenfalls entfällt das Fest auf dem Platz an der Schlanken Mathilde.

Rückblick:

Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Verbot der Neonazi-Aufmärsche am Freitag in Lütgendortmund und Samstag in Hörde bestätigt.

Das Gericht wies am Donnerstag Nachmittag eine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Die Gelsenkirchener Richter hatten das Demonstrationsverbot durch den Dortmunder Polizeipräsidenten für rechtmäßig erklärt.

Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte die geplanten braunen Veranstaltungen in Lütgendortmund (31.8.) und Hörde (1.9.) am Montag verboten. Möglich wurde das Verbot, weil die Neonazi-Organisation „Nationaler Widerstand Dortmund“ in der vergangenen Woche vom NRW-Innenministerium verboten worden war.

"Die heutige Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt
für ein endgültiges Versammlungsverbot. Unsere Rechtsauffassung ist
erneut bestätigt worden. Ich gehe davon aus, dass das Verbot auch
weiterhin Bestand haben wird und die Versammlungen nicht stattfinden
werden. Trotzdem setzt die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf
einen möglichen Großeinsatz am kommenden Wochenende fort," sagte
Polizeipräsident Norbert Wesseler nach Bekanntwerden des OVG-Urteils.
Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung laufen die Vorbereitungen zu Kundgebungen und Aktionen für Freiheit und Toleranz weiter.

Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte am Montag (27.8.) "den Aufzug des verbotenen rechtsextremistischen "Nationalen Widerstands Dortmund" am Antikriegstag 1. September in Hörde und die vom gleichen Verein angemeldete Standkundgebung am 31. August in Lütgendortmund verboten."

Nach dem Vereinsgesetz habe die am Donnerstag verbotene Vereinigung kein Recht mehr, Versammlungen zu veranstalten und daran teilzunehmen.

Aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts:

Die Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. ... Der Antragsteller vermag insbesondere nicht mit dem Einwand durchzudringen, er habe die verbotenen Versammlungen am 31. August 2012 und am 1. September 2012 mit dem Thema "Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege" in Dortmund als Privatperson angemeldet und nicht in seiner Funktion als Führungsmitglied der verbotenen Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund".
Die entgegenstehende Bewertung des Antragsgegners, der das Verwaltungsgericht gefolgt ist, ist hinreichend tatsachengestützt und keine bloße Vermutung. Der hier maßgeblichen sofort vollziehbaren Vereinsverbotsverfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 10. August 2012 lässt sich entnehmen, dass der so genannte "nationale Antikriegstag", der immer am ersten Wochenende im September in Dortmund unter jeweils identischem Motto stattfindet, eine regelmäßige Veranstaltung der Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund" ist.

Dieser Bewertung liegt zu Grunde, dass die Versammlungen seit Jahren jeweils von Führungsmitgliedern der verbotenen Vereinigung organisiert und – bis zur Bekanntgabe des Vereinsverbots am 23. August 2012 – auf ihren Internetportalen, Flyern und Plakaten beworben worden sind. Bei der Mobilisierung wurde und wird bis heute darauf hingewiesen, dass es sich um eine traditionelle Veranstaltung "nationaler Sozialisten" handelt

... Obwohl die Versammlungen seit dem Vereinsverbot nunmehr mit der nicht näher spezifizierten Veranstalterangabe "Privatperson" beworben werden, hat sich an ihrer Konzeption und der Tradition, in die sie gestellt sind, nichts geändert. Im Gegenteil wird durch das Festhalten an den Versammlungen in der angemeldeten und bisher üblichen Form sowie durch die auf den Seiten 6 und 7 der streitigen Verbotsverfügung vom 27. August 2012 belegte fortdauernde Vereins-aktivität belegt, dass von den Vereinsverboten unbeeindruckt ein Vorhaben unverändert fortgeführt werden soll, das für die bisherige Vereinstätigkeit wegen seiner bundesweiten Bedeutung eine zentrale Rolle einnimmt und für das ihre Führungsmitglie-der weiterhin Verantwortung zeichnen. Der Einwand des Antragstellers, Veranstaltungen dieser Größenordnung könnten durch eine einzelne Person nicht organisiert werden, ändert daran nichts.

Autor:

Andreas Meier aus Dortmund-West

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