Corona-Krise in Dortmund
Milliarden Euro für Hilfe: Land und Bund unterstützen ab sofort Unternehmen

Finanzielle Unterstützung gibt es ab sofort für Unternehmen.
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Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten jetzt finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab sofort können sie bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe.

Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der Woche möglich. Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben.

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro oder 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

NRW-Soforthilfe 2020

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden drei Monaten gewährt und sieht bei bis zu fünf Beschäftigten 9.000 Euro, (Bundesmittel) bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro (Bundesmittel) und bis zu 50 Beschäftigten 25.000 Euro (Landesmittel) vor.

Voraussetzungen sind: Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise sind weggefallen oder der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt oder Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten.

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Wichtige Informationen sind amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass), Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht, Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer, Bankverbindung für die Auszahlung, die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation), Anzahl der Beschäftigten.

Antrag online ausfüllen

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden: www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/index.html

Ab sofort können die Anträge online gestellt werden. Sie werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.
Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums: www.wirtschaft.nrw/corona

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Bereits jetzt können freischaffende Künstler Unterstützungen bei den Bezirksregierungen beantragen.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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