Der steuerpolitische Countdown steht bevor…

M. Lefarth, ZDH | Foto: ZDH
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Der 12.12.2012 ist für die Steuer- und Finanzpolitik der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode ein endscheidendes Datum. An diesem Tag werden die 32 Mitglieder des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat zusammenkommen und dann über insgesamt sechs verschiedene Steuervorhaben befinden. Nachdem es am 21. November 2012 im Vermittlungsverfahren bereits nicht gelungen war, eine Verständigung zum „Gesetz zur Bekämpfung der kalten Progression“ sowie zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung“ zu erreichen, hat der Bundesrat dann in seiner Sitzung am 23. November 2012 auch das „Jahressteuergesetz 2013“ und hier insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen als auch das „Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts“ und hier insbesondere die Elemente der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts sowie der Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags abgelehnt, aber gleichzeitig ebenfalls das Vermittlungsverfahren angerufen. Abgelehnt hat er zudem das sog. Deutsch-Schweitzer-Besteuerungsabkommen. Hier hat die Bundesregierung aber bereits angekündigt ebenfalls das Vermittlungsverfahren anzurufen.

Mit dem sog. Entflechtungsgesetz sind dann insgesamt sechs Steuergesetzgebungen in der steuerpolitischen „Lostrommel“ des sog. Vermittlungsausschusses an besagtem 12. Dezember 2012. Dabei stehen die Zeichen insgesamt gut, dass es zu substanziellen Verständigungen kommen wird. So hat die A-Seite, d. h. haben die SPD geführten Bundesländer im Bundesrat bereits angekündigt, dem Deutsch-Schweitzer-

Doppelbesteuerungsabkommen genauso wenig zustimmen zu wollen wie einer Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs. Aus der Sicht des deutschen Handwerks ist insbesondere der verabredete regelmäßige Tarifbericht über die Wirkung der kalten Progression zu begrüßen. Damit wird einem expliziten Vorschlag des Handwerks gefolgt. Zu hoffen ist auch, dass es doch noch gelingen wird die wenigen Verbesserungen im Unternehmenssteuerrecht, d.h. die Reform des Reisekostenrechts und die Verdoppelung des Verlustrücktrags durchzusetzen. Gerade letzter Punkt wäre wichtig, da er zur Verstetigung und Verbesserung der Liquidität kleinerer und mittlerer Betriebe beitragen würde. Nur geringe Realisierungschancen werden mittlerweile der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von heute 10 auf künftig 8 bzw. perspektivisch 7 Jahre eingeräumt. Hier ist der Widerstand der Bundesländer - i. Ü. auch der sog. B-Seite - nach wie vor erheblich. Bleibt die Frage nach der Perspektive des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung“.

Je mehr steuerpolitische Vorhaben insgesamt scheitern umso mehr steigen ggf. die Chancen, das Gesetz doch noch mit Vereinbarungen an anderer Stelle durchzusetzen. Dies wäre wünschenswert, denn nur durch eine Steigerung der energetischen Sanierungsrate von Wohngebäuden kann die Energiewende gelingen. Die Entscheidungsträger in Bund und Ländern müssen sich ihrer Verantwortung bzgl. dieses Gesetzesvorhabens bewusst sein. So geht es dem Vernehmen nach gar nicht mehr um die Sache selbst, sondern lediglich um die Frage der finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Vielleicht ist ja die nunmehr beginnende Adventszeit ein geeignetes zeitliches Umfeld um sich doch noch zu besinnen, dass zumindest einige, wenige gezielte steuerpolitische Schritte doch noch zum nahenden Jahreswechsel auf den Weg gebracht werden.

In der nächsten Ausgabe der ZDH-Steuerinfo werden wir umfassend über die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens vom 12. Dezember 2012 berichten…
Ihnen allen aber zunächst eine beschauliche Adventszeit…

M. Lefarth

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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