Anstieg von Vandalismus - Ohne Anzeige keine Strafverfolgung

Eine Gaststätte im Düsseldorfer Süden, nach vierzig Jahren durch Brandstiftung zerstört. Schaden: über 500.000 Euro.
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  • hochgeladen von Peter Ries

Immer wieder finden große Debatten über die Sicherheit in den Stadtteilen statt. Man spart tausende Stellen bei der Polizei ein. Gründe für den Anstieg von Vandalismus und Brandstiftung?

Gründe für die Häufung von Vandalismus und Straftaten sind nicht nur, dass es auf den Straßen zu wenig Polizei gibt, sondern auch darin begründet, dass ein Großteil von Straftaten nicht angezeigt wird. Vonseiten der Polizei besteht kein Grund, einen Stadtteil oder Bezirk in die sog. „Prioritätenliste“ aufzunehmen, was wieder dazu führt, dass die Polizei dort eingesetzt wird, wo ein Stadtteil oder Bezirk - aufgrund vieler Vorfälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden - im oberen Drittel der Prioritätenliste angesiedelt wurde.

Viele Bürger, die Zeuge einer Straftat wurden, scheuen sich diese auch anzuzeigen, bzw. die Polizei zu informieren. Sie befürchten Racheaktionen der Täter. Einerseits haben mansche Bürgerinnen und Bürger schlechte Erfahrungen mit den Ermittlungsbehörden gemacht und daher eher eine skeptische Haltung gegenüber der Polizei und den Ordnungsbehörden. Andererseits wägen viele sich in einer vermeintlichen Sicherheit, da sie sich nicht unmittelbar bedroht fühlen und verharren beobachtend hinter den Gardienen, während auf der anderen Straßenseite eine Straftat oder eine Sachbeschädigung stattfindet. Nur wer selbst Opfer einer Straftat wurde, ist in den meisten Fällen bereit, diese auch anzuzeigen und die damit verbundenen „Unannehmlichkeiten" inkauf zu nehmen, weil eine Verletzung seiner persönlichen Rechte stattgefunden hat.

Grundsätzlich besteht für den Bürger bei Kenntnis einer Straftat keine Anzeigepflicht (Ausnahme: Kenntnis über das Vorhaben oder die Ausführung besonders schwerer Straftaten, nach § 138 StGB), wenn jemand aber einer Straftat oder eine Sachbeschädigung wird, und diese nicht anzeigt, braucht sich auch nicht zu wundern, dass die Polizei keine Notwendigkeit sieht, besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Denn nur die Strafanzeige löst bei den Strafverfolgungsbehörden die Pflicht zur Strafverfolgung aus.
Dazu ist es wichtig, die Polizei zu alarmieren, wenn man etwas wahrnimmt, was gegen das Gesetz verstößt.

Als Anzeigenerstatter kann „jedermann“ auftreten, unabhängig von Alter und Anzeigetüchtigkeit. Auch Kinder und unbeteiligte Dritte. Nur der Strafantrag (hat nichts mit Strafanzeige zutun) muss die geschädigte Person selbst einreichen.

Also Augen auf und Polizei rufen!!!

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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