Bewerbungen ab Januar möglich: Umweltministerium verabschiedet Kommunal-Richtlinie

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Berlin – Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Kommunen können nach Angaben des Bundesumweltministeriums jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten. „Städte und Gemeinden sind zentrale Partner beim Klimaschutz. Seit dem Jahr 2008 haben wir rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben davon besonders profitiert“, betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU).

Weitere Förderung für LED-Beleuchtung
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Mio. Euro vorgesehen. Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt (Ob die Ennepetaler Stadtbetriebe/Stadtverwaltung es schaffen einen Förderantrag zu schreiben ?,Anmerkung der Redaktion). Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren von dieser Förderung profitieren können.

Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt „Klimafreundliche Mobilität“. Er wird, mit kleinen Änderungen, auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.

Förderanträge ab dem 01. Januar einreichen
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums. In diesem Rahmen initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können.

Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden.

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Autor:

Sven Hustadt aus Ennepetal

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