Schornsteinfegermonopol ist gefallen - „falsche Bewerber“ in Borbeck

Für Thomas Nickel geht es bei der Arbeit hoch hinaus. Foto: Winkler
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Wem im neuen Jahr bereits jemand aufs Dach gestiegen ist, der trägt die Verantwortung dafür ganz allein. Der Schornsteinfeger legt nämlich nur noch auf konkrete Bestellung seine Leiter an des Kunden Hauswand an.

Das Kehrmonopol ist mit dem Jahreswechsel gefallen und der freie Markt eröffnet. Das bringt neben neuen Rechten und gewissen Vorteilen aber auch Pflichten und sogar Gefahren mit sich. Wie so oft im Leben: Wer die Wahl hat, hat auch die Qual. So lohnt es, sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Das rät auch der Bezirksbevollmächtigte (ehemals Bezirksschornsteinfegermeister) Thomas Nickel, der in den vergangenen Wochen bereits mit den ersten Problemchen zu kämpfen hatte.
„Die Kunden sollten genau prüfen, welche Angebote ihnen ins Haus flattern, denn die ersten `falschen Schornsteinfeger` gehen bereits um“, warnt der Fachmann. Zwar sei der Wettbewerb regulär eröffnet, der Kunde könne theoretisch jede andere Firma in Deutschland und sogar aus dem EU-Ausland engagieren, jedoch gilt auch weiterhin, dass die Arbeiten nur von qualifizierten Schornsteinfegern, deren Betrieb mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen ist, durchgeführt werden dürfen. Sowohl in Kray als auch im Borbecker Gebiet seien nun schon Bewerber ohne Meisterbrief und entsprechenden Eintrag aufgetaucht, weiß Nickel aus Kundengesprächen.
Deshalb rät er dringend, vor Beauftragung eines neues Schornsteinfegers, dessen Eignung zu kontrollieren. Das geht unter der Adresse www.schornsteinfeger-essen.de im Internet. Und natürlich steht auch der Bezirksbevollmächtigte selbst unter Tel. 0208 / 82 01 426 oder Handy-Nummer 0160 / 15 22 08 7 für Auskünfte zu Qualifizierung zur Verfügung. Qualifikationsnachweis und möglichst Innungsmitgliedschaft sollte der Schornsteinfeger auch selbst vorlegen können. Wer dennoch auf ein falsches Angebot herein fällt, muss nicht nur mangelnde Qualität bei den verrichteten Arbeiten befürchten, sondern den gesamten Vorgang fachgerecht - und natürlich zu erneut anfallenden Kosten - wiederholen lassen, damit die Arbeiten entsprechend der Vorschriften abgenommen werden können.
Wer ein gutes Verhältnis zu seinem bisherigen Schornsteinfeger pflegt und Vertrauen in dessen Arbeit setzt, macht mit dessen Weiterbeschäftigung also zunächst nichts verkehrt. Doch: Natürlich lohnt auch auf diesem Gebiet ein Vergleich mit den Mitbewerbern. Möglicherweise lassen sich für gleiche Tätigkeiten ein paar Euro sparen.
Auch wenn Thomas Nickel davon nicht zwingend ausgeht. „Am Ende kostet die Wahl eines Neubewerbers den Kunden womöglich sogar mehr“, rechnet er hoch. So verrichte doch jeder Schornsteinfeger zunächst die gleichen Arbeiten, führe vorgegebene Schritte aus, auch wenn das EU-Gesetz theoretisch nun erweiterte Dienstleistungen abseits der klassischen Schornsteinfegerarbeiten zulässt.
Die regelmäßige Kontrolle des Vollzugs verbleibt aber zwingend beim Bezirksvollmächtigten, der nicht mehr auf Lebenszeit bestimmt, sondern durch seine objektiv besten Leistungen von der zuständigen Bezirksregierung auf sieben Jahre für seinen Kehrbezirk erwählt wird. Er führt das offizielle Kehrbuch. Ein beauftragter Fremdbetrieb muss ihm also per Formular die durchgeführten Kehr- und Messarbeiten melden. „Und diese Verwaltungsschritte kosten ja auch wieder Geld und erhöhen den Endbetrag“, erklärt Nickel.
Nur wer richtig rechnet, kommt also auch auf den günstigsten Preis. Wirklich teuer und ärgerlich wird aber das Versäumen der Termine, die aus dem erlassenen Feuerstättenbescheid (beim zuständigen Schornsteinfeger anzufordern, falls er nicht vorliegt) hervorgehen.
Der Schornsteinfeger kommt schließlich nicht mehr automatisch pflichtgerecht und ohne Aufforderung ins Haus. Vielmehr gilt für die Hausbesitzer, sie müssen selbst aktiv werden und für die Einhaltung der Kehrungs-, Reinigungs- und Wartungsintervalle ihrer Schornsteine und Feuerstätten sorgen. Wird der Bezirksvollmächtigte nicht persönlich beauftragt oder erhält ein entsprechendes Formular von anderer Firma, muss er dies der zuständigen Behörde melden - verbunden mit einem kostenpflichtigen Zweitbescheid. Übrigens: Der Bezirksvollmächtigte bleibt auch weiterhin zuständig für die zwei Mal in sieben Jahren gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau. Auch bei Veränderungen oder Neuerrichtungen von Kaminen und Feuerstätten muss er hinzu gezogen werden, um den ordnungs gemäßen Zustand abzunehmen.
Erst in den kommenden Monaten werden sich die Konsequenzen für die Schornsteinfeger - rund 20.000 arbeiten derzeit in Deutschland - aus dem Wegfall des Kehrmonopols zeigen. Ihre Kehrbezirke sind nicht mehr gesichert, und sie müssen Konkurrenz aus dem Ausland fürchten. Sorgen macht sich Nickel, der seit Jahren mit Unterstützung seines Gesellen Christian Ehrlich und Daniele Cultrera, derzeit Auszubildender im dritten Lehrjahr, im Gebiet unterwegs ist, jedoch keine ernsten. Er vertraut auf Kundenbindung und gesunden Menschenverstand, welcher ihm versichert, dass keine andere Firma in der Lage ist, so flächendeckend zu arbeiten, um damit die eingesessenen Schornsteinfeger in ihren jeweiligen Gebieten auszustechen.
Für weitere Fragen stehen Schornsteinfeger-Obmann für Essen, Andreas Kahlert, unter Tel. 0201 / 37 10 97 und Bezirksbevollmächtigter Thomas Nickel unter angegebener Telefonnummer zur Verfügung.

Autor:

Sara Drees aus Dortmund

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