Beim TC Heisingen kann man ab sofort wieder den Schläger schwingen
Tennisspielen wieder erlaubt -aber nur unter strengen Auflagen

Bis zum 25. Mai sollen Doppel noch untersagt sein.  Einzel sind zeitversetzt auf den Plätzen nun möglich.Archivfoto: Lukas
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  • Bis zum 25. Mai sollen Doppel noch untersagt sein. Einzel sind zeitversetzt auf den Plätzen nun möglich.Archivfoto: Lukas
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Darauf haben die Freunde des weißen Sports lange warten müssen - seit dem vergangenen Wochenende heißt es nun endlich auch beim TC Heisingen wieder Spiel, Satz und Sieg.
Wie viele andere Clubs wurde auch der TC Heisingen vom Bescheid der NRW-Landesregierung förmlich überrascht. Innerhalb von 24 Stunden wurde der Spielbetrieb auf den Außenplätzen wieder zugelassen.

"Wir waren aber gut gerüstet. Während der Corona-Zwangspause hatte der TCH-Vorstand für die Aufbereitung der Plätze und den Netzaufbau gesorgt. Des Weiteren wurde eine neue elektronische und Chip gebundene Schließanlage eingebaut," so Carsten Schmalhaus, Verwaltungsbeirat des TC Heisingen.

Corona bedingte Verhaltensweisen

Corona bedingte Verhaltensweisen wie Abstands- und Hygieneregeln müssen selbstverständlich weiter eingehalten werden. So wurden an den Eingangstüren der jeweiligen Plätze Desinfektionsflaschen installiert, und Umkleidekabinen und Duschen dürfen von den Spielern nicht genutzt werden. Die Toiletten stehen den Sportlern weiterhin zur Verfügung, aber auch hier müssen selbstverständlich die Hygienevorgaben beachtet werden.
Carsten Schmalhaus: "Die Plätze dürfen auch nur zeitversetzt bespielt werden. Platz 1 und 2 zu jeder vollen Stunde, Platz 2 und 4 zu jeder halben. So vermeiden wir es, dass zu viele Spieler auf der Terrasse aufeinander treffen."

Strenge Auflagen
und Verhaltensregeln

Damit jeder über die neuen Verhaltensregeln informiert ist, wurden diese in schriftlicher Form am Eingang der Plätze angebracht, aber auch den Vereinsmitgliedern zugeschickt - insgesamt zwölf Punkte gilt es darauf zu beachten.
Unter dem Lock Down der Sportstätte haben ganz besonders die Trainer und der Pächter der Gastronomie vor Ort finanzielle Einbußen erlitten. Daher wurde vom Verein zu ihren Gunsten ein sogenannter Corona-Fond eingerichtet. Hierfür verzichteten alle Hallenabonnenten auf die Rückzahlung ihrer Hallenbeiträge - dieser Betrag kommt nun der Gastronomie sowie den Trainern zugute.
"Wir haben es als ausgesprochen positiv aufgenommen, dass die Spieler auf eine Rückzahlung seitens des Vereins verzichtet haben. Die Hallensaison musste aufgrund der Coronakrise ja bereits vor über zwei Monaten beendet werden, die gebuchten und bezahlten Stunden entfielen", erklärt Carsten Schmalhaus. Erfreut hätten ihn ebenfalls die vielen positiven Rückmeldungen nach dem Eröffnungswochenende. Der Spielbetrieb sei sehr entspannt abgelaufen.
Nun sieht man weiter optimistisch nach vorne und hofft auf weitere Lockerungen. Zum Beispiel auch für das erste Medenspiel am 13. Juni der 1. Herren 40.
Ein Wermutstropfen bleib allerdings: Auf die Austragung von Feriencamps, des Schleifchenturniers, von Vereinsmeisterschaften und des vom TC Heisingen ausgerichteten LK-Turniers muss man sehr wahrscheinlich in diesem Jahr verzichten.

Lockerungen im Sport: 
- Seit Donnerstag, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
- Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
- Ab Montag, 11. Mai, ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Ab Samstag, 30. Mai, soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Zu beachten gilt, dass diese Termine lediglich eine Zielgröße darstellen. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!

Autor:

Beatrix von Lauff aus Essen-Ruhr

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