Systematischer Betrug durch Unterlassung
Hunderte von Einzelfällen - die Unterschlagung von Zinsen hat System beim Jobcenter

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Die Herausgabe von Wechselgeld stellt keine wirkliche Herausforderung dar. Die Verweigerung der Auszahlung von Restgeld ist kriminell. 

Und ausnahmslos jedem Antrag eines Jobcenters auf Verjährung von Zinsansprüchen gem § 44 SGB I geht ein Fall von Betrug durch Unterlassung voraus, denn die Verzinsungspflicht ist gesetzlich geregelt und bedarf keines eigenständigen Antrags.

Der Straftatbestand des "Betrugs durch Unterlassen" wird regelmäßig gegen Leistungsberechtigte verwendet. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch wenn Strafverfolgungsbehörden kriminelles "Behördenhandeln" gern vertuschen.

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Neues Zins-Urteil

Das Sozialgericht Köln hat mit Urteil vom 25.01.2023 in dem Verfahren S 3 AS 1688/21 entschieden:
In Sachen: Verw. SG Dortmund S 31 AS 1129/21
hat die 3. Kammer des Sozialgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung am 25.01.2023
durch die Vorsitzende, die Richterin am Sozialgericht Dr. Wardemann, sowie die ehrenamtliche Richterin Häßner und den ehrenamtlichen Richter Kruse-Seifert für Recht erkannt:

Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird der Bescheid vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Zinsen in Höhe von 12,90 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 50%.

Das Jobcenter verschwieg und verweigerte über Jahre die geschuldete Verzinsung 

Nachdem die Klägerin fast vier Jahre vor dem Sozialgericht Dortmund um mickerige 100,00 € Schulgeld geklagt hatte, setzte das beklagte Jobcenter die Leistungsverweigerung an anderer Stelle fort indem dort die gesetzlich geregelte Verzinsung vertuscht wurde.

Abwimmeln, leugnen, lügen, mürbe machen, Gras drüber - eine Strategie, die tausendfach funktioniert, diesmal nicht.
Die folgende Auflistung gibt eine knappe Übersicht über die Anzahl der Schriftwechsel, die das Jobcenter Märkischer Kreis provozierte, um zu versuchen den gesetzlichen Verzinsungsanspruch zu verweigern.

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  1. 26.08.2016 gegen-hartz.de - Hartz IV - Vier Jahre auf Schulbeihilfe gewartet
    05.07.2020 Klägerin  Zinsen eingefordert
    05.08.2020 Klägerin  Untätigkeitsklage
    31.08.2020 SG Dortmund Verweisungs-Beschluss zum SG Köln
    08.09.2020 SG Köln  Klage an SG Köln weitergeleitet
    16.12.2020 JC MK     Ablehnungsbescheid
    05.01.2021 JC MK    Ablehnungsbescheid vom 16.12.2020 - erledigt
    07.01.2021 Klägerin     Ablehnungsbescheid & Widerspruch an SG Köln
    08.01.2021 SG Köln      Schriftsatz 05.01.2021 übersandt
    08.01.2021 JC MK         Eingangsbestätigung Widerspruchsverfahren
    02.02.2021 SG Köln     an gerichtliche Verfügung vom 08.01.2021 wird erinnert.
    08.02.2021 Klägerin    Klagerücknahme abgewiesen
    12.03.2021 JC MK
    25.03.2021 Klägerin      Widerspruchsbescheid an SG Köln
    25.03.2021 Klägerin      neue Klage SG Do auf Zinsnachzahlung
    29.03.2021 SG Dortmund Eingangsbestätigung SG Dortmund S 31 AS 1129/21
    03.05.2021 SG Dortmund Beschluss - SG Dortmund örtlich unzuständig
    18.05.2021 SG Köln      neues Aktenzeichen S 3 AS 3276/20
    27.05.2021 SG Köln      Klagerücknahme gefordert, neu Az S 3 AS 1688/21
    24.06.2021 SG Köln      2021-06-24 Erinnerung an Verfügung vom 27.05.2021.pdf
    12.07.2021 Klägerin   Klagerücknahme wird abgelehnt
    22.07.2021 SG Köln  an gerichtliche Verfügung vom 27.05.2021 erinnert.
    07.08.2021 Klägerin berufliche Ortsabwesenheit gemeldet
    17.11.2021 JC MK     JC schätzt Zinsanspruch auf 12,00 €, Berechnung ist falsch
    24.11.2021 Klägerin Feststellung der Schadenshöhe beantragt 
    29.12.2021 SG Köln Vorlage einer neuen Vollmacht erbeten
    07.01.2022 Klägerin Vollmacht erteilt
    22.03.2022 JC MK           Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht;
    01.04.2022 SG Köln Beschluss
    26.06.2022 Klägerin Stellungnahme erbeten -Zinsberechnung nach § 44 SGB I
    02.07.2022 Klägerin Stellungnahme mit Anlagen (22 S.)
    04.09.2022   Klägerin        neue Stellungnahme mit weiteren Anlagen
    21.09.2022   
    31.01.2023 SG Köln Urteil   
    Klägerin Verfahrenseinstellung wegen Bedingungen abgelehnt
    Schriftsätze vom JC zur Kenntnis

Beweise von Zinsbetrug

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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