Das Jobcenter MK missachtet den Datenschutz
Sozialdaten unbeteiligter Dritter

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Die vollständige Einstellung von Leistungen aufgrund behaupteter Mitwirkungspflichten ist unzulässig.

Seit mehreren Jahren veröffentlicht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in unregelmäßigen Abständen Rundschreiben an die Jobcenter.
Bisher wurden 10 Rundschreiben veröffentlicht. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte in der Vergangenheit auch persönlichen, unangemeldeten Besuch vom BfDI bei denen einige Datenschutzverstöße aufgedeckt wurden. 

BfDI

Kontrolliert die Kontrolleure

Jobcenter-Aussendienst-Mitarbeiter dürfen weniger, als manche denken. Die Rückmeldungen über die Jahre haben etliche Kompetenzüberschreitungen geschildert. So wurde mehrfach erzählt, der Menschen an der Wohnungstür von Jobcenteraußendienst-Mitarbeitern übertölpelt wurden, um hereingelassen zu werden. "Ich habe ja nichts zu verbergen" hieß es einige Male. Das ist falsch: Privatshäre! Mehrere Leistungsberechtigte erzählten mir, dass Mitarbeiter Kühlschrank und Schränke öffneten. Einige Mitarbeiter sollen sogar gefragt haben, ob Sie in die Schränke sehen dürften. - Nein, das dürfen Sie nicht. Die Wohnung ist ein durch das Grundgesetz geschützer Raum.

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Jobcenter-Aussendienst-Mitarbeiter müssen sie ausweisen können und erstellte Berichte - auf Anfrage - übersenden.

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Vor Jahren hatte es Meldungen über Verstöße gegen den Datenschutz im Jobcenter Krefeld (23.03.2015) gegeben.

Nach Eingreifen des Datenschutzbeauftragen musten einigen Vorgehensweisen korrigiert werden.

Auch neuerliche Übergriffe im Jobcenter Menden wurden dem Datenschutzbeauftrageten angetragen.  Auf die Einschätzungen und Bewertungen warte ich mit großem Interesse.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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