BÜRGERcenter, Zulassungsbehörde und Führerscheinbehörde sind geöffnet
…aber es gelten weiterhin Einschränkungen für die publikumsintensiven Bereiche

Stadtverwaltung öffnet wieder für Publikumsverkehr  | Foto: Stadt Gelsenkirchen
  • Stadtverwaltung öffnet wieder für Publikumsverkehr
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Seit dem 11. Mai 2020 haben alle vier BÜRGERcenter wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die BÜRGERcenter Erle und Horst sind bis Ende Juni 2020 zusätzlich auch dienstags und donnerstags zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.

Um dem Schutz vor dem Corona-Virus gerecht zu werden, kann der Service allerdings nur eingeschränkt angeboten werden. Eine persönlicher Besuch kann grundsätzlich nur zu einem vorab telefonisch (169-40, 169-2620 oder 169-3183) oder online gebuchten Termin erfolgen. Termine werden nicht vor Ort vergeben. Anders als bisher werden Termine bis auf weiteres lediglich für eine Woche im Voraus freigeschaltet.

Auch ist ein direkter Besuch nur für solche Anliegen möglich, bei denen eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist. Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte, Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht sind weiterhin nur schriftlich möglich. Ein entsprechender Vordruck für die schriftliche Beantragung steht auf der städtischen Internetseite zur Verfügung oder kann an den Infotheken der BÜRGERcenter abgeholt werden.

Fertiggestellte Identitätsdokumente (Personalausweis / Reisepass) können ohne Termin zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie das Referat Bürgerservice gerne an. Neben der telefonischen Bürgerberatung unter der 169-3300 sind auch weiterhin die Rufnummern 169-2620, 169-3183 und 169 -4010 geschaltet.

Für die Zulassungsbehörde und die Führerscheinbehörde werden Termine bis auf weiteres lediglich tagesaktuell und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt.

Termine können ausschließlich online oder im Notfall auch telefonisch gebucht werden.

Die Zulassungsbehörde ist unter den Rufnummern 169-9595, 169-9566 und 169-9557 zu erreichen, die Führerscheinbehörde hat die Rufnummern 169-9599, 169-9509 und 169-9542). Bitte unbedingt beachten: Es werden keine Termine vor Ort vergeben.

Ein Zugang zum Dienstgebäude und zu den Zimmern wird jeweils nur der Person gewährt, die bereits einen gebuchten Termin vorweisen kann. In Ausnahmefällen, wenn es sich bei der Begleitung um einen Betreuer oder notwendigen Dolmetscher handelt, kann auch dieser Person der Zutritt gewährt werden. Eine Überprüfung erfolgt im Eingangsbereich durch den dort anwesenden Wachdienst.

Für alle Dienststellen des Referates Bürgerservice gilt:
Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, bittet das Referat Bürgerservice, auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln sowie die Anweisungen des Personals zu achten.
Trotz Termins kann es in allen Dienststellen aufgrund der aktuellen Situation und neuer Abläufe zu Wartezeiten kommen.

Das Referat Bürgerservice bittet um Verständnis.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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