Impftermine für Geburtsjahrgänge 1950 und 1951:
Impftermine können ab Freitag. 23. April. 2021 gebucht werden

Impftermine für die Jahrgänge 1950/51 | Foto: Kassenärztliche Vereinigung
  • Impftermine für die Jahrgänge 1950/51
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Dortmund, 20.04.2021. In Westfalen-Lippe startet am kommenden Freitag, 23. April, um 8:00 Uhr, nun auch die Impf-Terminvergabe für die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951. Das teilte das NRW Gesundheitsministerium heute mit.
Die Impftermine für diese Personengruppen in einem der 28 westfälisch-lippischen Impfzentren werden über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vergeben: Entweder online unter www.116117.de (Direktlink: https://impfterminservice-kvwl.service-now.com) oder telefonisch unter 0800 116 117 02. Partner-Impftermine sind möglich.

Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird.

Wann weitere Jahrgänge einen Impftermin buchen können, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium.

Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe
Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWL Buchungsplattform vereinbaren. Im Moment sind dies alle Bürgerinnen und Bürger, die 1947 oder früher geboren sind.

Ab dem morgigen Mittwoch (21. April) kommen dann auch die Jahrgänge 1948 und 1949 hinzu, ab Freitag (23. April) dann die Jahrgänge 1950 und 1951.
Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in
den westfälisch-lippischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen.
Wer einen Impftermin bei seinem Arzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter https://www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.
Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe.

Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den
jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt wenden

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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