Kein Präsenzunterricht an Schulen bis Ende Januar
In bestimmten Fällen gibt es aber Betreuungsangebote und Ausnahmen

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 Aufgrund der unverändert angespannten Infektionslage hat das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. 07. Januar. 2021 mitgeteilt, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar. 21 ausgesetzt wird.

In allen Gelsenkirchener Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, 11. Januar, 21 grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Sollte die eine oder andere Schule mehr Zeit zur Vorbereitung benötigen, kann mit dem Distanzunterricht auch erst am 13. Januar. 21 begonnen werden. Dies entscheidet die jeweilige Schulleitung.

Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise Präsenzunterricht erhalten. Eine Ausnahme muss von der Schulaufsicht genehmigt werden. Im Falle des Präsenzunterrichts werden selbstverständlich die Hygienevorschriften strikt beachtet.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Die Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, 11. Januar,21 ein Betreuungsangebot an. Es ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Betreut werden auch die Kinder, bei denen nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Die Betreuung wird zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- beziehungsweise eines jeweiligen Betreuungszeitraums angeboten, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Auch wenn sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule befinden, nehmen sie am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Sie bekommen aber zudem die Möglichkeit, ihre Aufgaben beaufsichtigt zu erledigen, was ihnen im Distanzunterricht zu Hause ohne Betreuung möglicherweise Probleme bereiten würde.

Ein weiteres Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Das Angebot ist hier unabhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen und wird nach Absprache mit den Eltern sichergestellt. Dies gilt für Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens etwa mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, da hier eine besondere Betreuung erforderlich ist.

Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts file:///D:/Downloads/anlage_anmeldung_betreuung_bis_zum_31_januar_2021.pdf

Alle Infos zur Corona
https://www.gelsenkirchen.de/de/soziales/gesundheit/coronavirus/index.aspx

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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