Briefwahl noch bis Freitag möglich
In den beiden Wahlscheinstellen in Buer Horster Straße gegen über dem Kunstmuseum und im Hans - Sachs - Haus

Wahlscheinstelle im Hans - Sachs - Haus  | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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Am kommenden Sonntag, 13. September 2020, findet in Gelsenkirchen die Kommunalwahl statt. Die Wahlscheinstellen sind bereits seit Mitte August 2020 geöffnet. Noch bis zum Freitag vor der Wahl, 11. September 2020, gibt es bis 18:00 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Wählerinnen und Wählern verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, 13. September 2020, in den Wahlräumen zu wählen.

Die Wahlscheinstellen befinden sich an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und in der Altstadt im Atrium des Hans-Sachs-Hauses, Ebertstraße 11. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen.

Die Wahlscheinstellen sind bis zum 11. September 2020 wie folgt geöffnet:
montags bis mittwochs und freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und
samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Falls Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, genügt es, wenn sie sich ausweisen können.

Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Online-Wahlraum-Finder nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter der Rufnummer +49 (209) 169-4025 beim Wahlamt erfragen.

Online sind zudem Stimmzettel mit einem Muster-Wasserzeichen einsehbar. So kann man sich jetzt schon die Stimmzettel ansehen.

Die bequemste Alternative ist, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, z.B. zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.

Barrierefreiheit
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin bzw. welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu wurde pro Wahlbezirk eine 0800er-Nummer eingerichtet, unter der alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle interessierten Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen: In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter +49 (231) 557590-0 oder info@bsvw.de. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage +49 (231) 550-330-337-36 zu finden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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