Satzungsänderung tritt Anfang 2020 in Kraft
Neue Angebote auf den Friedhöfen der Stadt Gelsenkirchen

Auf dem Alten Friedhof Beckhausen wird ein Friedhain für Urnen eingerichtet.  | Foto: GELSENDIENSTE
  • Auf dem Alten Friedhof Beckhausen wird ein Friedhain für Urnen eingerichtet.
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Um zusätzliche Anreize für eine Bestattung auf den städtischen Friedhöfen in Gelsenkirchen zu schaffen, werden zum Jahreswechsel mehrere Änderungen in der Friedhofssatzung vorgenommen. Unter anderem werden eine neue, preisgünstige Bestattungsmöglichkeit für Urnen geschaffen, das Angebot für Beisetzungen im Friedhain attraktiv erweitert und die Rahmenbedingungen für Wahlgräber geändert.

In den Naturgrabstätten, die Anfang 2019 zunächst nur für Sargbestattungen eingeführt wurden, wird ab Januar 2020 auch die Beisetzung von Urnen möglich sein. Bei dieser kostengünstigen, naturnahen Bestattungsform sind die Gräber für die Angehörigen pflegefrei.

Eine weitere Neuerung betrifft den Alten Friedhof Beckhausen. Auf der an der Ekhofstraße gelegenen Anlage mit ihrem alten Baumbestand wird ein Friedhain für Urnen eingerichtet. Auch hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die komplette Pflege.

Zudem werden Veränderungen an den Rahmenbedingungen für Wahlgräber vorgenommen. Verbunden ist hiermit das Ziel, die finanziellen Belastungen für die Angehörigen zu senken. Unter anderem wird dazu die Nutzungszeit von momentan 30 Jahren auf die in Gelsenkirchen geltende Ruhezeit von 25 Jahren verkürzt. Hieraus resultiert eine Reduzierung der Gebühren um rund zehn Prozent. Außerdem muss zukünftig bei mehrstelligen Wahlgräbern immer nur die Stelle bezahlt werden, welche neu belegt wird. Die übrigen Stellen werden bis zur nächsten Belegung kostenlos überlassen.

Darüber hinaus sind noch drei weitere Satzungsänderungen vorgesehen: Bei Gemeinschaftsgräbern, den Friedhainen und den Naturgrabstätten wird die Reservierungen von Grabstellen ermöglicht. Bei den Wahlgräbern und den Dauergrabgepflegten.
 
Gemeinschaftsgrabstätten werden überirdische Beisetzungen in Urnenstelen zugelassen. Zudem können auf dem muslimischen Teil des Friedhofs Hassel-Oberfeldingen Verstorbene zukünftig ohne Sarg in einem Leichentuch bestattet werden.

Die Änderung der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Gelsenkirchen wurde bei der Ratssitzung am 14. Dezember. 2019 beschlossen.

In Kraft treten werden die neuen Regelungen mit dem Jahresbeginn 2020.

Quelle: Gelsendienste

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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