„Reform des Betreuungsrechts“
Veranstaltung zum Thema „Reform des Betreuungsrechts“ für ehrenamtlich rechtliche Betreuer

Veranstaltung zum Thema „Reform des Betreuungsrechts“ | Foto: Diakonie Gelsenkirchen
  • Veranstaltung zum Thema „Reform des Betreuungsrechts“
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Zum Jahresbeginn fand eine grundlegende Reform des Betreuungsrechts zu den aktuellen Anpassungen an die UN-Behindertenrechtskonvention statt. Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen der Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet daher eine kostenfreie Einführungsveranstaltung zur Aufklärung über die neuen Rechtslagen für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer an.

Die nächste Veranstaltung findet am 04.05.2023 statt. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, persönliche Fragen zu stellen und sich mit anderen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern auszutauschen.

Einführungsveranstaltung für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Zeit: 04. Mai 2023, 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Munckelstr. 32
45879 Gelsenkirchen
Sitzungsraum 3. OG

Anmeldung: Eine telefonische Anmeldung unter 0209 160-9103 ist erforderlich.

Angebot für ehrenamtliche Betreuungspersonen
Neben speziellen Seminaren gibt es eine regelmäßige offene Sprechstunde (dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr) und Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung. Das Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und informiert zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie begleiten bei der Betreuungsübernahme, unterstützen beim Umgang mit Behörden und bieten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlich Betreuenden. Darüber hinaus hilft das Team bei der Beantragung der jährlichen Aufwandspauschale. Diese liegt zurzeit bei 399,00 Euro.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Betreuerin oder Betreuer kann werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist und Menschen mit all ihren Bedürfnissen annehmen und unterstützen kann. Die Person sollte außerdem über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und muss bereit sein, sich für andere Menschen einzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und etwas Zeit zu investieren.
Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu klären. Dazu zählen Vermögens- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen.
Die Betreuenden müssen die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Personen achten.

Über die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bieten in 17 Fachdiensten eine kompetente und auf unterschiedliche Bedarfe angepasste Beratung. „Tue deinen Mund auf für die Stummen“ – diesem biblischen Auftrag und dem darüber hinausgehenden Handeln fühlen sich die Beratungsdienste verpflichtet. Sie unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenskrisen, die z. B. durch Krankheit, Verschuldung oder Erziehungsaufgaben entstanden sind. Die kostenlosen Hilfestellungen richten sich an alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft und Alter.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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