BÜRGERcenter weiten die Öffnungszeiten aus
Zusätzliche Termine ab sofort bis zum 1. Juli erhältlich

BürgerCenter an der Cranger Str. 262.  | Foto: Foto Stadt Gelsenkirchen
  • BürgerCenter an der Cranger Str. 262.
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Während der ersten Welle der Corona-Pandemie mussten die BÜRGERcenter der Stadt Gelsenkirchen aufgrund der Vorgaben der Landesregierung über mehrere Wochen geschlossen werden. Die Öffnung der BÜRGERcenter erfolgte ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen.

Derzeit stehen einer eingeschränkten Arbeitskapazität daher aber noch eine deutlich höhere Zahl von Bürgeranliegen gegenüber.

Das Referat Bürgerservice ist bemüht, mit verschiedenen Maßnahmen allen Anliegen zeitnah gerecht zu werden und wird bis zum 1. Juli. 2020 mit zusätzlichen Öffnungszeiten für die Bürger erreichbar sein, um die Wartezeiten zu verkürzen.

BÜRGERcenter länger erreichbar:
So haben die BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262 in Erle und in der Vorburg von Schloss Horst an der Turfstraße 21 nun vorübergehend zusätzlich an Dienstagen und Donnerstagen geöffnet.

Ab Mittwoch, 17. Juni, können die BÜRGERcenter in der Altstadt, in Erle und in Horst mittwochs zudem bis 16:00 Uhr besucht werden, dies gilt für das Bürgercenter im Hans-Sachs-Haus an der Ebertstraße 11 auch bereits am Mittwoch, 10. Juni. Vorübergehend ist das BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus mit einer Ausnahme am Samstag, 13. Juni, zudem auch samstags erreichbar – und zwar jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Am Samstag, 27. Juni, empfängt auch das BÜRGERcenter an der Cranger Straße in Erle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen.

Terminvergabe rund um die Uhr:
Darüber hinaus wird der Service der BÜRGERcenter in den kommenden Wochen ausgeweitet. So sind die Termine in allen BÜRGERcentern wieder für ca. acht Wochen im Voraus buchbar.
Nach Möglichkeit werden während der Öffnungszeiten zusätzliche Termine eingestellt. Termine können zudem telefonisch wieder rund um die Uhr über die Rufnummer (0209) 169-2100 gebucht werden. Die Mitarbeiter der BÜRGERcenter bitten um eine Nachricht, wenn Bürgerinnen und Bürger einen bereits gebuchten Termin nicht mehr wahrnehmen möchten, damit dieser wieder vergeben werden kann.

Ein Termin ist weiterhin nur für solche Anliegen möglich und nötig, bei denen eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist. Zahlreiche Dienstleistungen werden ausschließlich schriftlich erledigt, dazu zählen etwa die Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte oder Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht. Der schriftliche Antrag dazu ist auf der städtischen Internetseite zum Download oder als Ausdruck an den Infotheken der BÜRGERcenter erhältlich.

Fertig gestellte Personalausweise und Reisepässe können weiterhin während der Öffnungszeiten ohne Termin in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde, abgeholt werden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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