Landtagswahl 2012: Hinweise zum barrierefreien Wählen - Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Auch bei der Landtagswahl 2012 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Hilfsperson abgeben. Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine die Stimmzettelschablonen kostenfrei an
betroffene Wahlberechtigte versenden. "Auf diese Weise können blinde und
sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ohne fremde Hilfe ihren Stimmzettel
ausfüllen", teilte die Landeswahlleiterin mit.Um den Nutzern die Orientierung
und das Anlegen der Schablone zu erleichtern, ist bei allen Stimmzetteln die
rechte obere Ecke abgeschnitten. "Durch diese landesweite Markierung der
Stimmzettel wird das Wahlgeheimnis in keiner Weise gefährdet“, versicherte
die Landeswahlleiterin. Mit jeder Stimmzettelschablone wird eine Akustik-CD
versandt, die eine Anleitung zur Handhabung der Schablone enthält und Auskunft
über die Namen der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber gibt. Mitglieder auf
der Ortsebene der Blinden- und Sehbehindertenvereine und -verbände in
Nordrhein-Westfalen erhalten die Wahlhilfen automatisch. Blinde und
sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können
die Schablone telefonisch anfordern: Über die bundesweite Hotline unter
01805-666 456 (0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz) oder bei den
Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und
Sehbehindertenverbände und -vereine in Detmold unter 0 52 31/63 00-0 für den Bereich Lippen Dortmund unter 02 31/55 75 90-0 für den Bereich Westfalenin Meerbusch unter 0 21 59/96 55-0 für den Bereich Nordrhein.

Der Versand hat bereits begonnen. Die Landeswahlleiterin empfiehlt den
betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlschablonen möglichst bald anzufordern,
damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 geliefert
werden können.Barrierefreier Zugang zum Wahllokal, Unterstützung durch
Hilfspersonen Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen
Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe.
Sie können ihre Stimme in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem
Zugang abgeben oder sich ggf. bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson
unterstützen lassen.Die Landeswahlleiterin erklärte dazu: "Bei Bedarf erhalten
Wahlberechtigte mit einer Gehbehinderung bei ihrem Wahlamt Auskunft, welche
Wahllokale in ihrem Wahlkreis barrierefrei zu erreichen sind. Sollte das eigene
Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt und
damit in einem anderen barrierefrei erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises
gewählt werden." Wer nicht lesen oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, in den
Wahlbriefumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, kann sich bei
der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese
Hilfsperson kann die Wählerin oder der Wähler frei auswählen, im Wahllokal
beispielsweise auch ein Mitglied des Wahlvorstands. Die Hilfsperson darf nur die
Wünsche der Wählerin bzw. des Wählers erfüllen und ist zur Geheimhaltung
verpflichtet. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt
für die Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen
werden. Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012
finden Sie unter
www.mik.nrw.de/landtagswahl 2012.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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