Betriebsferien der Stadtverwaltung Gelsenkirchen

GE. Wie im Vorjahr wird es zwischen Weihnachten und Neujahr bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen Betriebsferien geben. Bitte beachten Sie zudem, dass die Verwaltung, wie schon in den Jahren zuvor, während der Weihnachtsfeiertage (Heiligabend bis 2. Weihnachtstag) sowie Silvester und Neujahr geschlossen hat.
Während der Betriebsferien bieten vom 27. bis 30. Dezember 2011 Dienststellen wie zum Beispiel das Standesamt (für Geburten und Sterbefälle), das Referat Soziales (z.B. Hilfe bei Wohnungsnotfällen) oder das Referat Erziehung und Bildung aber telefonische Notdienste an.
Die Zulassungsstelle in der Wildenbruchstraße 10 hat am 27. und 28. Dezember von 8 bis 15 Uhr, am Donnerstag, 29. Dezember bis 17 Uhr und am Freitag, 30. Dezember bis 11.30 Uhr geöffnet. Da es sich um einen Notdienst handelt, können längere Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden. Die Führerscheinstelle bleibt dagegen geschlossen.
Für alle dringenden Fälle ist die Stadtverwaltung Gelsenkirchen zu den üblichen Bürozeiten unter der zentralen Rufnummer 169-0 erreichbar. Notfälle werden dort angenommen und weitervermittelt. Die gesamte Verwaltung ist ab dem 2. Januar wieder erreichbar.
Auch das Stadteilbüro Schalke ist ab dem 2. Januar 2012 wieder erreichbar unter Tel. 40858766.
Von Weihnachten an sind ebenfalls alle städtischen Sport- und Turnhallen geschlossen. Die Hallen stehen den Sportlerinnen und Sportlern sowie Vereinen dann wieder ab 2. Januar zur Verfügung.
Gleiches gilt für die Stadtbibliothek: Auch diese ist „zwischen den Jahren“ geschlossen und steht den Nutzerinnen und Nutzern erst wieder ab 2. Januar zur Verfügung.
Das Kunstmuseum Gelsenkirchen und das Museum Schloss Horst sind in diesem Jahr nur noch bis zum 23. Dezember zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Im neuen Jahr gelten die normalen Öffnungszeiten für das Museum Schloss Horst ab Montag, 2. Januar und für das Kunstmuseum ab Dienstag, 3. Januar.
Das Kunstmuseum hat ansonsten dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr und das Museum Schloss Horst montags bis freitags von 15 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Gelsendienste und Gelsenkanal wurden auch in diesem Jahr keine Betriebsferien angeordnet. Ebenso nicht betroffen ist das Integrationscenter für Arbeit – das Jobcenter.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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