Gewerkschaft warnt vor Arbeitgeber-Tricks bei Mindestlohn

Nicht in die „8,50-Euro-Arbeitsvertragsfalle“ tappen: Rund 59.200 Beschäftigte im Kreis Recklinghausen profitieren nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vom neuen gesetzlichen Mindestlohn, darunter auch Gladbecker. Aber gerade sie sollten jetzt aufpassen.

Die NGG warnt: „Wenn der Chef einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt und dabei auf den neuen Stundenlohn von 8,50 Euro verweist, ist Vorsicht geboten“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG-Region Ruhrgebiet befürchtet, dass einige Arbeitgeber die Mehrausgaben beim Lohn jetzt auf die Beschäftigten abwälzen.

„Konkret sieht das dann so aus, dass die Betriebe kein Urlaubsgeld mehr zahlen oder das Weihnachtsgeld streichen. Um das zu erreichen, versuchen sie jetzt, ihren Beschäftigten neue Arbeitsverträge unterzujubeln“, sagt Sachtje. Auch Nachtzuschläge oder Extrazahlungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen könnten in einem neuen Arbeitsvertrag gestrichen werden.
„Unterm Strich zieht der Beschäftigte dabei den Kürzeren: Anstatt mehr Geld durch den gesetzlichen Mindestlohn zu verdienen, steht er am Ende keinen Cent besser oder sogar noch schlechter da“, warnt die NGG-Geschäftsführerin. Beschäftigte müssten mit „allerlei Trickserei“ rechnen. „Selbst wenn es ‚nur‘ um weniger Wochenarbeitsstunden im neuen Arbeitsvertrag geht, müssen Beschäftigte aufpassen.

Arbeitsverträge genau prüfen

Für sie kann dies bedeuten, dass sie die gleiche Arbeit dann in weniger Zeit erledigen müssen. Besonders übel sei es, wenn im Arbeitsvertrag geregelt werde, dass Überstunden erst später – beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten – bezahlten werden müssen“, sagt Yvonne Sachtje. Die Gewerkschaft erwartet, dass etliche Beschäftigte aufgefordert werden, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Die NGG Ruhrgebiet rät allen Betroffenen, sich vorher beraten und den neuen Arbeitsvertrag genau prüfen zu lassen. „Wer vorher nur acht Euro pro Stunde verdient hat, bekommt seit Januar 8,50 Euro. Wegen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns braucht keiner einen neuen Arbeitsvertrag“, so Sachtje.

Wer vom Arbeitgeber aufgefordert wird, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, kann sich bei der DGB-Mindestlohn-Hotline informieren: 0391/4088003

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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