Jobcenter: 50 qm² für eine Person

50 Quadratmeter Wohnungsraum - statt wie bislang 47 qm² - für eine Person gilt nach der Bundessozialgerichtsentscheidung für angemessn.
  • 50 Quadratmeter Wohnungsraum - statt wie bislang 47 qm² - für eine Person gilt nach der Bundessozialgerichtsentscheidung für angemessn.
  • hochgeladen von Annette Robenek

Das jobcenter im Kreis Recklinghausen passt seine Angemessenheitskriterien für die Bemessung von Wohnungsgrößen an.

Grundlage ist eine neue Bundessozialgerichtsentscheidung vom 16. Mai diesen Jahres, die klargestellt hat, dass eine Wohnungsgröße von maximal 50 Quadratmetern für einen Einpersonenhaushalt als angemessen zu betrachten ist.

Bisher wurde die Frage von den Sozialgerichten unterschiedlich beurteilt. Durch das jobcenter Kreis Recklinghausen wurden bisher bis zu 47 Quadratmeter anerkannt.
Für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft kommen 15 Quadratmeter hinzu, dies entspricht weiterhin der bisherigen Regelung.

Das jobcenter prüft derzeit eigenständig, für welche Bedarfsgemeinschaften sich hierdurch höhere Leistungsansprüche ergeben und wird hieraus resultierende Nachzahlungen ohne weitere Antragstellung veranlassen

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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