Zahnarztbesuch - Barrierefreiheit für hörgeschädigte Patienten?

Die Freude auf den Vatertag wurde mir am Morgen davor gründlich verdorben. Als Naschkater kaute ich ganz leckere Kaubonbons. Damit war aber meine Zahnkrone nicht einverstanden. Sie löste sich und verband sich mit dem Kaubonbon. Dank meiner Frau erhielt ich noch am Mittag einen Zahnarzttermin in Essen.

Als dieser mich im Behandlungsstuhl sah und seine Werkzeuge auf mich richtete, fielen ihm meine beiden Cochlea-Implantate (CI) auf.

CI sind Prothesen, die ertaubten Menschen in den meisten Fällen das Hören und Verstehen nach erfolgreichen Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen wieder ermöglichen.

Zu meiner Beruhigung begann der Arzt nicht mit der Behandlung, sondern fragte nach meinen Erfahrungen aufgrund meiner beidseitigen Ertaubung nach dem Erfolg mit den CI.

In seine Praxis kommen viele schwerhörige Patienten, zum nicht geringen Teil auch ertaubte und gehörlose Menschen. Das hat ihn veranlasst, über die Kommunikation mit ihnen nachzudenken. Er ließ zwei Mitarbeiterinnen in der Gebärdensprache ausbilden. Zusätzlich installierte er am Empfang eine induktive Höranlage, die es hörgeschädigten Patienten ermöglicht, bereits dort mit den Mitarbeitern problemlos per T-Spule im Hörgerät oder CI zu kommunizieren.

Heute durfte ich mit dem Arzt gemeinsam seine neue Installation unter echten CI-Bedingungen testen. An welchen Stellen des Empfangsbereich funktioniert die Anlage störungsfrei, wie weit reicht sie? Das war schon sehr interessant, da ja weder der hörende Arzt, noch die Praxismitarbeiter die neue Anlage selber ohne weiteres testen können.

Übrigens, der Test und meine Zahnbehandlung verliefen sehr zufriedenstellend.

Mich beunruhigt allerdings sehr, dass offensichtlich sehr viele Arztpraxen aller medizinischen Einrichtungen nicht oder nicht ausreichend auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Patienten bereits am Empfang eingehen und nicht entsprechend ausgerüstet sind.

Falls Sie selbst als interessierter Leser, Verwandte, Bekannte oder Freunde von derartigen Barrierehindernissen betroffen sein sollten, nehme ich mit meinen Gladbecker Freien Demokraten und die DSL-Ratsfraktion Gladbeck gern Ihre Hinweise auf. Dafür stehen Ihnen meine E-Mail-Adresse: hejo.thiel@gmx.de und die Fax-Nr. 02043/786109 bereit.

Sie helfen damit, berechtigte Interessen Betroffener zur Barrierefreiheit hörgeschädigter Menschen durchzusetzen.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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