ist ein "Betriebsrat" doch nicht soo autark ?

ist ein Betriebsrats-Mitglied

doch nicht so autark wie manche der Mitglieder immer meinen zu sein ?

Können sie doch nicht "tun und lassen" was sie wollen ? !

ARBEITSRECHT

Selbst bei Verdacht ist :
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, möglich,

so das AG Hamburg Az. 26 BV 31/12

Auszug aus: http://openjur.de/u/632916.html

„Es geht konkret um den von Ihnen getätigten Kauf von 52 Trainingsanzügen für die Betriebssportgruppe der E. im Sportshop der S. KG im November 2011 auf Rechnung von E..

Die von der S. KG gewährte Preisreduzierung soll nicht ausbezahlt worden seien, sondern es soll ein Guthaben für E. in Höhe von EUR 730,00 bei der S. KG gebildet worden sein.

Am 14. Dezember 2011 sollen Sie zusammen mit ihrer Lebensgefährtin Frau B4 Waren im Wert von EUR 734,00 im A1 Store, Hamburg,
für Ihren persönlichen Gebrauch erworben haben, wobei die Ware angeblich nicht von Ihnen,

sondern von der S. KG
in Verrechnung auf das Guthaben über EUR 730,00 bezahlt wurde.

Da eine solche Verhaltensweise, wenn sie sich bestätigen sollte, arbeitsrechtliche Konsequenzen und eventuell sogar eine Kündigung notwendig machen könnte, sehen wir uns gezwungen, den vorgelegten Hinweisen nachzugehen und Sie hierzu anzuhören“

oder hier:
http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/3978778/pressemeldung-2013-2.html

GlückAuf

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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