Mitarbeiter des Hagener Ordnungsamtes in Aktion
Schwerpunktkontrolle im Bahnhofsbereich – 73 Verstöße

73 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung haben die  Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen am Donnerstagabend, 4. Februar, bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof geahndet. Die Außendienstmitarbeiter waren in zivil unterwegs und haben neben den ansässigen Gewerbebetrieben vor allem Personenansammlungen und die seit dem 1. Februar geltende Maskenpflicht im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs kontrolliert.

Diverse Verstöße in Gewerbebetrieben

In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Die Kunden trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung, der Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht berücksichtigt und die zulässige Anzahl der Kunden in den Geschäften wurde überschritten. Gegen die Kunden sowie die Gewerbetreibenden wurden Anzeigen vorgelegt. Die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro.
Dabei gilt in Betrieben des Einzelhandels, dass sich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ergänzend weißt die Stadt noch einmal darauf hin, dass in Betrieben des Einzelhandels eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt. Durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen besteht diese Pflicht auch für das Personal, das hinter einer Schutzscheibe (beispielsweise aus Plexiglas) arbeitet.

Mehrere Personenansammlungen aufgelöst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösten mehrere Personenansammlungen auf. Neben den ergangenen Platzverweisen erwartet die Betroffenen nun ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass im öffentlichen Raum ein Kontaktverbot besteht. Personen aus einem Haushalt dürfen sich im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten.

Kein Verzehr von Speisen im Radius
von 50 Metern um die Verkaufsstelle

Wegen des Verzehrs von Speisen im Umkreis von 50 Metern rund um die Verkaufsstelle müssen sich ebenfalls mehrere Personen verantworten. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.

Maskenpflicht im Bereich des Hauptbahnhofs

Seit dem 1. Februar gilt im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Ringes und des Bereiches der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zwischen 7 und 22 Uhr eine Maskenpflicht. Gegen diese Pflicht haben am Donnerstagabend 61 Personen verstoßen. In 31 Fällen kam es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Hierbei sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 50 Euro vor. In 30 minderschweren Fällen wurde auf eine Anzeige verzichtet. Die Personen wurden vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes verwarnt.

Neben den Corona-Verstößen stellte das Ordnungsamt in einem Kiosk noch eine Person fest, die im Besitz einer Duldung war und somit nicht arbeiten oder sich in Hagen aufhalten darf. Hier wurde eine entsprechende Anzeige wegen der arbeits- beziehungsweise ausländerrechtlichen Verstöße aufgenommen, die nun an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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