Durchführen oder Absagen?
Veranstaltungen in Zeiten von Corona: Stadt Hagen stellt Checkliste online

So sieht die "Checkliste Corona" für Veranstalter aus. | Foto: Stadt Hagen
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Muss ich meine Veranstaltung absagen oder kann ich sie durchführen? Diese Frage beschäftigt zurzeit viele Veranstalter. Für das Hagener Stadtgebiet wird diese jetzt eindeutig anhand einer Checkliste beantwortet, die ab sofort auf der städtischen Internetseite (www.hagen.de) abrufbar ist. Die Checkliste, die für jedwede Veranstaltung zugrunde zu legen ist, basiert auf Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI).

Insgesamt neun Fragen sind zu beantworten. Unter anderem die Anzahl der Teilnehmer, wie lange diese sich auf der Veranstaltung aufhalten oder wie hoch der Anteil älterer Menschen (ab 60 Jahre) ist. Die jeweiligen Antworten werden nach ihrem Risikofaktor unterschiedlich hoch bewertet. Diese Bewertung erfolgt nach einem einfachen Punkteschema. Bei 11 oder weniger Punkten kann die Veranstaltung stattfinden, ab 12 Punkten muss die Veranstaltung abgesagt werden. Sollte die Stadt Hagen von einer Veranstaltung Kenntnis erlangen, die hätte abgesagt werden müssen, wird diese sofort beendet und eventuell auch unter Zuhilfenahme der Polizei geräumt. Veranstaltern drohen bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Zudem handelt es sich um einen Straftatbestand und es können sich Schadensersatzansprüche durch Teilnehmer ergeben.
Bei zulässigen Veranstaltungen sollten Veranstalter folgendes beachten: Genügend Handseife zur Verfügung stellen, auf Hygienemaßnahmen im Eingangsbereich hinweisen, für möglichst weit auseinander bestehende Bestuhlung sorgen oder Plätze frei lassen, Indoorveranstaltungen - falls möglich - nach draußen verlegen sowie möglichst eine namentliche Erfassung der Besucher vornehmen.
Bürgerinnen und Bürger, die Nachfragen zu Veranstaltungen haben, wenden sich bitte direkt an den jeweiligen Veranstalter.
Grundlage für die Checkliste ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März, nachdem die Stadt Hagen angewiesen ist, bei Veranstaltungen tätig zu werden, ob diese durchgeführt werden können. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zu erwarteten Teilnehmern muss die Checkliste nicht zugrunde gelegt werden, diese sind generell abzusagen oder zu verschieben oder dürfen - beispielsweise bei Sportereignissen - nur ohne Zuschauerbeteiligung durchgeführt werden. Die Absage beziehungsweise Verschiebung von Veranstaltungen dient dazu, die Ausbreitung des Virus in Deutschland einzudämmen.
Neben der Checkliste stehen Veranstaltern für Rückfragen auch Ansprechpartner unter der zentralen E-Mail-Adresse veranstaltungsberatung@stadt-hagen.de zur Verfügung. Zudem bittet die Stadt Hagen Veranstalter darum, abgesagte Veranstaltungen unter dieser Adresse zu melden, damit diese aus dem städtischen Veranstaltungskalender auf hagen.de entfernt werden können.
Bitte unter der E-Mail-Adresse für Veranstaltungen keine allgemeinen Fragen zum Coronavirus stellen. Für Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger ist das Gesundheitsamt der Stadt Hagen weiterhin unter der bekannten Hotline 02331-2073934 montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr sowie am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Weitere Informationen zum Coronavirus in Hagen gibt es auf der städtischen Internetseite www.hagen.de und auf den offiziellen Social Media-Kanälen der Stadt Hagen. Informationen zum Virus allgemein gibt es auf der Homepage des Robert Koch-Institutes www.rki.de/faq-ncov und auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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