Caritas: Für das Existenzminimum muss Regelsatz für Alleinstehende um 63 Euro steigen

"Die neue Bundesregierung muss den Regelsatz endlich neu berechnen," fordert deshalb Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. | Foto: Caritas
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Münster/Haltern. Um neun Euro steigt der Regelsatz für alleinstehende ALG-II-Empfänger am Jahresbeginn. Erforderlich wären aber nach Berechnung der Caritas 63 Euro mehr, um das Existenzminimum zu gewährleisten. "Die neue Bundesregierung muss den Regelsatz endlich neu berechnen," fordert deshalb Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann.

Problematisch sei vor allem, dass die gestiegenen Stromkosten nicht ausreichend berücksichtigt würden. Außerdem bleibe kein Geld übrig, dass für anfallende Reparaturen und die Neubeschaffung von Haushaltsgeräten angespart werden muss. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung des Regelsatzes habe die alte Regierung "getrickst", kritisiert Kessmann.

Die alte Regierung hat "getrickst"

Als Grundlage seien die 15 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen zugrunde gelegt und damit die Basis willkürlich verrringert worden. Die Caritas hat entsprechend der Wertung des Gerichts die Einkommensgruppe der unteren 20 Prozent genommen. Beim Stromverbrauch ist der tatsächliche Verbrauch von Empfängern der Grundsicherung ermittelt worden. Der liegt, weil das Geld für neue, energiesparende Geräte fehlt, häufig relativ hoch. Der im Regelbedarf eingerechnete Anteil "reicht dafür nicht aus", sagt Kessmann. Außerdem seien die Steigerungen des Strompreises in den letzten Jahren nicht ausreichend berücksichtigt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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