Nur Hütehunde dürfen in der Heide ohne Leine laufen

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Gleichzeitig mit dem Herbst ist auch der Schäfer wieder in die Westruper Heide eingezogen. Mitgebracht hat er zwei Hütehunde, die das alleinige Vorrecht genießen, unangeleint in der Westruper Heide laufen zu dürfen.
Für alle anderen Hunde gilt das Gebot der Leinenpflicht und das hat seinen Grund: Das kreiseigene Naturschutzgebiet „Westruper Heide“ in Haltern am See ist der Rest einer einzigartigen Kulturlandschaft. Über Jahrhunderte von den Menschen intensiv bewirtschaftet, bewirken Brennen und Schafbewei-dung heute, dass nur anspruchslose Pflanzen wie der Wacholder und die Besenheide sich hier entwickeln können. Gleichermaßen war und ist die Heide Lebensraum für eine Vielzahl heute seltener und somit schützenswerter Tiere. Heidelerchen, Schwarzkehlchen, Schlingnattern und Zauneidechsen finden hier notwendige Rückzugsräume. Allerdings ist die Westruper Heide auch für Erholungssuchende attraktiv und so können heute an schönen Wochenenden durchaus bis zu 5.000 Spaziergänger dort angetroffen werden
Darunter auch viele Hundebesitzer, die ihren Hunden den notwendigen Aus-lauf bieten wollen.

Störung der Pflanzen- und Tierwelt

Dieser hohe Besucherdruck führt zu erheblichen Störungen der Pflanzen- und Tierwelt. Deshalb hat der Fachdienst Umwelt des Kreises Recklinghausen dort Maßnahmen zur Besucherlenkung und Information um-gesetzt. Insbesondere die ausgewiesenen Wegerouten helfen, dass weite Hei-debereiche nicht betreten werden und den Heidebewohnern vorbehalten blei-ben. Aus diesem Grund ist es im Naturschutzgebiet ebenfalls verboten, Hunde frei laufen zulassen. Auf allen Informationsschildern und Piktogrammen an den Zugängen zur Heide, wird auf dieses Verbot hingewiesen.
Leider ignorieren viele Hundebesitzer die Informationsschilder und so kommt es nach wie vor zu starken Störungen durch nicht angeleinte Hunde.
Viele Besitzer sagen: „Mein Hund hört genau auf mich“, aber es reicht oft schon, wenn ein Tier durch die Heide rennt. Einige Vogelarten nisten am Bo-den und werden dadurch aufgeschreckt. Und sobald die Muttertiere sich und ihre Brutplätze zu erkennen gegeben haben, sind die Jungen für Raubvögel, wie etwa Elstern, ein gefundenes Fressen. Hierdurch wird der Bestand an geschützten Arten weiter dezimiert.

Hunde müssen an die Leine

Aber auch wenn die Heide durch Schafe beweidet wird, sind alle Hundebesitzer dringend aufgefordert, ihre Hunde anzuleinen. Frei laufende Hunde stellen eine Gefahr für die Schafsherde dar und können Panik bei den Tieren und unabsehbare Folgen im Zusammenhang mit dem angrenzenden Autoverkehr nach sich ziehen.
Dieses wird auch auf den Info-Tafeln auf humorvolle Weise kommentiert:
Daher weist der Fachdienst Umwelt alle Hundebesitzer noch einmal auf das Gebot der Leinenpflicht hin und appelliert an die Vernunft aller Spaziergänger in der Westruper Heide. Derartige Verstöße gegen die Schutzverordnung kön-nen auch mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Getreu dem Motto der Besucherlenkung:

„…Himmel und Heide!“ – Westruper Heide auf neuen Pfaden –

soll die Heide ein Lebensraum sein, in dem der Mensch bei der Natur zu Gast ist und sich entsprechend rücksichtsvoll verhält.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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