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1.500 Euro Geldstrafe für aufdringlichen Pizza-Boten

Ein 35jähriger Hattinger wurde von der Staatsanwaltschaft wegen sexueller Belästigung angeklagt. Das Verfahren wurde heute vom Strafrichter gegen Zahlung von 1.500 Euro eingestellt.

Mit einem kaum vernehmbaren „Ja“ gestand der Angeklagte aus Hattingen erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme, dass die Anklagevorwürfe, die Staatsanwalt Björn Kocherscheidt vortrug, stimmen.

Eine 48jährige Hattingerin bestellte Ende September 2018 eine Pizza-Lieferung, weil ihre Wohnung durch einen Wasserschaden beeinträchtigt war.

Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt Auslieferungsfahrer der Pizzeria.
Als er die bestellte Pizza lieferte und der Hattingerin übergab, bemerkte der Pizza-Bote den Wasserschaden in der Wohnung seiner Kundin und kam darüber mit ihr in´s Gespräch. „Man fand sich sympathisch“, sagte dazu der Anwalt des Angeklagten.

Als der Pizza-Bote der Hattingerin dann noch anbot, bei den Renovierungsarbeiten behilflich zu sein, zeigte diese ihm danach das Ausmaß des Wasserschadens in allen Räumen ihrer Wohnung.

„Wir werden uns schon einig“, sagte der Pizza-Bote
Im Schlafzimmer der Wohnung kam es dann bei der Frage nach den Kosten der Renovierungsmithilfe des Pizza-Boten durch ihn zu sexuellen Belästigungen. Es kam zu sexuellen Berührungen und zu Küssen.

Die Hattingerin bestätigte, selbst auch den Pizzaboten „berührt“ zu haben. Dieses begründete sie mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Pflegedienst, wo Berührungen Teil der Therapie seien. Im Übrigen wollte sie dem Pizza-Boten nichts Böses.

„Die Übergriffe gegen meinen Willen in meiner Wohnung haben mich aber sehr mitgenommen“, sagte die Geschädigte vor Gericht aus. Warum sie dennoch kurz nach dem Vorfall mit dem Angeklagten whatsapp-Kommunikation führte, erklärte sie, dass sie schlecht „Nein“ sagen könne. Auf Empfehlung eines Nachbarn stellte sie dann eine Strafanzeige gegen den Pizza-Boten.

Die Gerichtsparteien kamen nach Beratung überein, das Verfahren gegen den noch unter Bewährung stehenden Angeklagten, der sich seit fünf Jahren in Deutschland aufhält, gegen eine Geldzahlung vorläufig einzustellen.
Die Geschädigte erhält vom Angeklagten 750 Euro, weitere 750 Euro erhält die Alzheimer Gesellschaft in Hattingen.

Erklärung : § 184i STGB Sexuelle Belästigung.
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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