en-reporter aus dem Landgericht
Betrügereien lohnen nicht - Frühere Sprockhöveler Bewährungshelferin muss ins Gefängnis

Das Bestreben einer 44 Jahre alten Sprockhövelerin, für ein Urteil des Hattinger Schöffengerichtes in der Berufung beim Landgericht Essen noch Bewährung zu erhalten, misslang. Auch wenn das Strafmaß vom Landgericht von 18 Monaten auf 12 Monate reduziert wurde, wurde die Aussetzung der Strafe zur Bewährung versagt. Die frühere Bewährungshelferin muss jetzt für ein Jahr ins Gefängnis.

Nach fünfstündiger Verhandlung verkündete Richterin Dr. Wallow das Urteil. Staatsanwältin Hinterberg hatte vorher beantragt, die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Hattinger Amtsgerichtes in vollem Umfang zurückzuweisen und die 18 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung zu bestätigen.

19 Fälle des Betruges gehen seit Jahren auf das Konto der Angeklagten. Weitere offene Verfahren, so die Staatsanwältin, stehen noch zur Verhandlung an. Die aktuelle Berufungsverhandlung bezog sich auf 6 Betrugstaten, bei denen Waren angeboten, Gelder kassiert, die Waren aber nicht geliefert wurden. Der Schaden hierbei betrug 736,00 Euro.

Verwerflich sei, dass die Angeklagte nicht davor zurückgeschreckt sei, auch das Konto ihres minderjährigen Kindes für die Entgegennahme der Betrugszahlungen einzusetzen. Bei den ebay-Betrügerein soll die Sprockhövelerin auch den Account ihrer Mutter verwendet haben.

Das Gericht sah keine günstige Sozialprognose bei der alleinerziehenden arbeitslosen Angeklagten. Sie hatte Anfang 2018 ihre Stellung im öffentlichen Dienst wegen verschiedener Betrugstaten verloren. Es wurden auch keine ausreichenden Anstrengungen bei der Angeklagten gesehen, eine neue dauerhafte Tätigkeit aufzunehmen und den Geschädigten den Schaden zu ersetzen, obwohl aktuell nur 736 Euro wieder gut zu machen waren.

Da die Angeklagte mit ihrem Kind in einer Wohnung lebt, die über 130 qm groß ist, wurde auch hier die fehlende Bereitschaft, in eine kleinere kostengünstigere Wohnung zu ziehen, bewertet. Das vollumfängliche Geständnis der verschuldeten Angeklagten und ihre Einsicht wurden strafmildernd berücksichtigt.

Die Staatsanwaltschaft kritisierte aber auch, dass die frühere Bewährungshelferin vor Jahren schon das Auto eines Verurteilten verkauft, das Geld dafür aber behalten hatte. Selbst für die Reinigung des Autos vor dem Verkauf musste der Verurteilte vorher noch 200 Euro an die Angeklagte zahlen.

Strafverteidiger plädiert auf milde Bewährungsstrafe
„Geben Sie meiner Mandantin eine letzte Chance“, bat Strafverteidiger Dr. Hanisch die Strafkammer. Er beantragte eine milde Gesamtfreiheitsstrafe und diese noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Die Berufungskammer des Landgerichtes änderte dann das Urteil des Amtsgerichtes von 18 Monaten auf 12 Monate ab, versagte aber die Bewährung, da die Richter bei der Angeklagten keine günstige Sozialprognose erkannten.

Erschwerend kommt hinzu, dass die heute verhandelten Taten im Zeitraum einer noch laufenden Bewährung begangen wurden, sagte die Kammervorsitzende Dr. Wallow. 18 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung sind nämlich noch offen und drohen jetzt, sollte das aktuelle Urteil Rechtskraft erlangen, widerrufen zu werden.

Dann müsste die frühere Bewährungshelferin mit einer Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten rechnen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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