Hattingen
Nach Wohnungseinweihung 17-Jährige vergewaltigt

Die Sitzordnung beim Jugendschöffengericht im großen Sitzungssaal in "Corona-Freien-Zeiten".
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 21-Jähriger wurde heute vom Jugendschöffengericht der Vergewaltigung für schuldig befunden und verwarnt. Er muss eine Geldauflage von 1.200 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Eine Jugendstrafe bleibt innerhalb einer Bewährungszeit von zwei Jahren vorbehalten, wenn der Angeklagte den ihm erteilten Weisungen nicht nachkommt.

Es war eine über vierstündige Hauptverhandlung, die immer wieder für Beratungen und für ein nicht öffentliches Rechtsgespräch zwischen den Gerichtsparteien unterbrochen wurde.
Der Angeklagte aus Hattingen ist psychisch und geistig beeinträchtigt. Er lebte lange Zeit in einer Wohngruppe. Anfang August 2020 bezog er eine eigene kleine Wohnung. Beim Umzug hatten ihm Freunde geholfen und man wollte abends ein wenig feiern. Dazu wurde eine 17-Jährige mit eingeladen, die ebenfalls in einer Wohngruppe lebte.
Es wurde Bier getrunken und die 17-Jährige, die bisher mit dem Angeklagten „nur“ befreundet war, soll auch einen Joint geraucht haben. Aufgrund des Alkoholkonsums beschloss man, gemeinsam in der kleinen Wohnung zu übernachten, dabei teilten sich der Angeklagte und die 17-Jährige ein Bett. Ein weiterer junger Mann schlief auf der Couch.
Nach intensivem Küssen im Bett gab die 17-Jährige dem Angeklagten dann aber zu verstehen, dass sie nicht „mehr“ wollte, weil sie einen Freund habe. Als sie dann eingeschlafen war, nutzte der Angeklagte die Situation aus und verging sich an der jungen Frau. Am nächsten Tag entschuldigte sich der Angeklagte bei der Geschädigten per Handy-Nachricht. Diese erstattete dann Strafanzeige.

Die Gelegenheit war zum Greifen nah

„Mein Mandant hatte Lust, die Gelegenheit war zum Greifen nah und er hat einen Zustand ausgenutzt, der nicht mehr als einvernehmliches Geschehen zu bewerten ist“, sagte Strafverteidiger Christian Simonis nach einer Unterbrechung der Hauptverhandlung.
Das Geständnis des Angeklagten, durch seinen Strafverteidiger verlesen, kam zwar spät, aber noch nicht zu spät. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte erklärt, mit der Geschädigten und mit deren Zustimmung intim zusammen gewesen zu sein.

Erhebliche Straftat

Staatsanwalt Phillip Vroomen beantragte für diese, nach seinen Ausführungen erhebliche Straftat gegen den reifeverzögerten Angeklagten unter Anwendung des Jugendstrafrechts zwei Freizeitarreste zu verhängen. Zusätzlich sei eine Verwarnung auszusprechen, und eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht für einen Bewährungszeitraum von 18 Monaten vorzuhalten. Die jetzt angeklagte Tat sei nur drei Wochen nach der letzten Verurteilung des Angeklagten passiert, bei der dieser wegen mehrfachem Missbrauch von Notrufeinrichtungen verurteilt wurde.
80 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2.000 Euro an die Geschädigte sollte der Angeklagte ebenfalls leisten. Diesem Antrag schloss sich Rechtsanwältin Tahden-Farhad an, die die 17-Jährige als Nebenklägerin vertrat.

Angeklagter wegen Vergewaltigung verwarnt

„Man meint oftmals, die Strafe ist zu soft, was hier herauskommt“, erklärte Strafverteidiger Christian Simonis und ergänzte, dass sein Mandant zur Tatzeit zwar 20 Jahre alt war, aufgrund seiner erheblichen Entwicklungsstörung jedoch den Reifegrad eines 14-Jährigen hätte, der erste sexuelle Erfahrungen suchte. Er beurteilte das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß als „zu hoch gelegte Latte“ und bat das Gericht, darunter zu bleiben und auch keinen Freizeitarrest zu verhängen, da zukünftig keine schädlichen Neigungen bei seinem Mandanten zu erkennen seien. Er bat auch zu berücksichtigen, dass durch das Geständnis seines Mandanten der 17-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart blieb.
Mit der Urteilsverkündung durch Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann wurde der unter geistigen und psychischen Problemen leidende Angeklagte der Vergewaltigung für schuldig befunden und verwarnt. Zwei Jahre muss der heute 20-jährige Hattinger jetzt den Weisungen eines Bewährungshelfers und eines Therapeuten folgen, sich straffrei verhalten, darf seine Arbeitsstelle ohne Zustimmung nicht wechseln und muss 1.200 Euro in Raten an ein Kinderhospiz zahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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