Verteidigung der Rechtsordnung
Revision verworfen – Sozialarbeiterin muss in`s Gefängnis

Immer wieder hat sich das Amtsgericht mit Betrugstaten zu beschäftigen, bei denen die Angeklagten fingierte Verkäufe über Internetplattformen für ihre Betrugstaten tätigen. Oftmals um sich so Geld zu beschaffen, ohne die angebotenen Waren zu besitzen oder zu versenden. Jetzt wurde ein Urteil rechtskräftig und eine frühere Sozialarbeiterin muss für ein Jahr in´s Gefängnis.

Über die bekannten Internetplattformen werden verschiedenste Artikel angeboten und können gekauft werden. Betrüger bieten oftmals Elektronik- oder gesuchte Markenartikel unter dem üblichen Preis an, um sich auf diesem Wege Geld zu beschaffen. Allerdings sind oftmals die angebotenen Waren gar nicht im Besitz dieser Verkäufer.

An Käuferschutzabsicherung denken
Erstaunlich bleibt, dass viele Interessenten auf Internetplattformen Käufe auch dann tätigen, obwohl der Verkäufer keine Käuferschutzabsicherung z.B. durch paypal anbietet.

Mit einer Käuferschutzabsicherung kann in der Regel der gesamte Kaufpreis des Artikels dann erstattet werden, wenn dieser vom Verkäufer nicht verschickt oder ein Artikel versandt wird, der dem bestellten Artikel nicht entspricht.

Eine frühere Sozialarbeiterin stand bereits mehrmals vor dem Strafrichter. Sie war zuletzt wegen verschiedener Betrugstaten auf Internet-Plattformen vom Hattinger Schöffengericht zu einer Geldstrafe und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Alle Rechtsmittel ausgenutzt - vergebens
Suchte die Angeklagte bei früheren Hauptverhandlungen oftmals die Schuld bei anderen, erklärte Strafverteidiger Dr. Hanisch bei der letzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, dass seine Mandantin die ihr in der Anklageschrift vorgeworfenen Betrugsfälle zugebe. Finanzielle Engpässe sollen für ihre Taten ausschlaggebend gewesen sein.

Gegen die vom Hattinger Schöffengericht verhängte 18-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung legte die Angeklagte Berufung ein. Das Landgericht Essen reduzierte in einer Berufungsverhandlung die Strafe des Hattinger Gerichtes von 18 Monaten auf 12 Monate, allerdings auch ohne Bewährung.

Dagegen legte die Angeklagte wiederum Revision beim Oberlandesgericht ein. Der 5. Strafsenat des OLG Hamm wies jetzt den Antrag auf Revision zurück, sodass das Urteil des Landgerichtes Essen Rechtskraft erlangt und die frühere Sozialarbeiterin in´s Gefängnis muss.

Zusätzlich muss die Verurteilte noch damit rechnen, dass eine frühere Bewährungsstrafe widerrufen wird und somit ein noch längerer Gefängnisaufenthalt auf sie zukommt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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