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Seniorin zeigt Sohn wegen räuberischer Erpressung an

Sitzordnung im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes

Nach der Anzeige einer 81-jährigen erhob die Staatsanwaltschaft gegen deren 62-jährigen Sohn Anklage wegen räuberischer Erpressung. Dem Hattinger Schöffengericht reichten aber am Ende der Beweisaufnahme die Fakten zur Verurteilung nicht aus. Daher gab es einen „haarscharfen Freispruch“ für den Sohn der Seniorin.

Die Lebensführung des vorbestraften Angeklagten kann man nach den Erkenntnissen in der Hauptverhandlung als „speziell“ bezeichnen. Das Haus, in dem er Wohnrecht besitzt, soll inzwischen zu einer Schrottimmobilie heruntergekommen sein.

Angeklagter hatte kein Geld
Um von einem Bekannten, den er im Gefängnis kennengelernt hatte, einen Flachfernseher für 30 Euro zu kaufen, klingelte er Mitte Januar an der benachbarten Haustür seiner Mutter und bat diese, ihm 30 Euro zu geben.

Während die betagte Mutter in ihrer Strafanzeige schilderte, dass sie von ihrem Sohn zur Durchsetzung seiner Forderung an der Schulter festgehalten und geschüttelt wurde, schilderte der angeklagte Sohn den Sachverhalt anders.

„Ich würde meine Mutter niemals anfassen, da sie mich 9 Monate in ihrem Bauch getragen hat“, sagte der Angeklagte zu Richter Kimmeskamp und wollte direkt seine Aussage unter Eid leisten. Er räumte ein, täglich drei bis vier Flaschen Bier zu trinken, mehr aber nicht.

Er bestätigte, am Tattag kein Geld gehabt und seine Mutter um die besagten 30 Euro „gebeten“ zu haben. Diese habe zu ihm gesagt, „Du kommst hier nicht rein“, ihn später aber doch in ihr Haus gelassen.

Während die Mutter sagte, dass sich die Tat im Bereich der Haustür ereignet habe, sagte ihr angeklagter Sohn aus, er sei in das Haus gelassen worden und habe gesehen, dass sein Vater auf der Couch lag. Das wiederum kann nicht stimmen, da sich der Vater zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Krankenhaus befand.

Später will ein weiterer Sohn die betagte Seniorin zitternd, weinend und total aufgelöst in der Wohnung vorgefunden haben. Die geschädigte Seniorin will von dem Angeklagten mit den Worten bedroht worden sein, „wenn du mir kein Geld gibst, mache ich Dich kalt“. Es wurde dann Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

In der Hauptverhandlung wurde mehrmals deutlich, dass die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidende 81-jährige Mutter gemeinsam mit ihrem jüngeren Sohn keinen Kontakt mehr mit dem 62-jährigen Sohn der Geschädigten wünschen.

Staatsanwalt und Strafverteidiger plädierten auf Freispruch
Staatsanwalt Stasche fand in seinem Plädoyer die Anklagevorwürfe nicht ausreichend nachgewiesen und plädierte auf Freispruch. Er zeigte Widersprüche in der Aussage der gesundheitlich spürbar beeinträchtigten Seniorin auf und hatte den Eindruck, dass man den Angeklagten im familiären Wohnumfeld loswerden wolle, weil dessen Lebensstil nicht passe. Strafverteidiger Steffen plädierte dann ebenfalls auf Freispruch für seinen Mandanten.

Dem schloss sich das Schöffengericht an. „Es ist ein haarscharfer Freispruch, sagte Richter Kimmeskamp und ergänzte, dass die Konstellation Aussage gegen Aussage keine ausreichende Basis für eine Verurteilung darstelle.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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