Strafverteidiger überzeugte Strafrichter – Freispruch für den Angeklagten

Ein 25 Jahre alter Hattinger hatte sich heute vor dem Strafrichter zu verantworten. Der Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach einer Halloween-Feier bestätigte sich am Ende nicht. Er wurde freigesprochen.

Es sollte für die vier Beteiligten Ende Oktober 2018 ein unterhaltsamer Halloween-Abend in der Gebläsehalle werden. Es kam jedoch anders, endete mit körperlichen Auseinandersetzungen, mit Panikattacken, Bisswunden, mit einem Knöchelbruch, mit Hämatomen und mit Prellungen.

Frühere Beziehungsstreitigkeiten des Angeklagten mit seiner Partnerin waren letztlich wohl der Grund für die aufkeimenden Auseinandersetzungen. Die beste Freundin der Partnerin des Angeklagten will immer mitgelitten haben, wenn sich das Pärchen mal wieder in der Vergangenheit gestritten hatte. Auch ihr Freund war auf den Angeklagten nicht gut zu sprechen.

Schon während der Feier in der Gebläsehalle, bei der die Kontrahenten zufällig aufeinander trafen, gab es verbale Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und der Freundin seiner Partnerin.

Auf dem Nachhauseweg eskalierte dann die Situation. Es kam zu verbalen Beleidigungen auf der Hüttenstraße und zu einer „heftigen Rangelei“ zwischen den beiden Männern. Vorher will der Angeklagte von der Freundin seiner Partnerin beleidigt worden sein. Als er diese von sich wegstieß, stürzte sie und zog sich einen Knöchelbruch zu. Ihr Freund kam ihr dann zu Hilfe und attackierte wiederum den Angeklagten. Es kam zu einer Prügelei zwischen den Männern.

Der Angeklagte zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu und will nur in reiner Notwehr gehandelt haben. Auch sein Kontrahent will verletzt worden sein. Die Aussagen der Beteiligten dazu waren jedoch gegenteilig und wichen auch von ihren früheren Aussagen bei der Polizei ab.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah am Ende der Beweisaufnahme den Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht mehr gegeben. Er beantragte, den bereits vorbestraften Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro zu verurteilen.

Strafverteidiger Dr. Hanisch plädierte auf Freispruch
Das sah Strafverteidiger Dr. Hanisch anders. Er sah keine Beweislage für eine fahrlässige Körperverletzung durch seinen Mandanten. Bei dessen Notwehrhandlung bei der Rangelei habe dieser seine Notwehrrechte nicht überschritten. „Wer körperlich attackiert wird, muss nicht sämtliche Risiken seiner Verteidigung für den Angreifer voraussehen“, argumentierte der Strafverteidiger und plädierte auf Freispruch für den Angeklagten, seinen Mandanten.

Richter Kimmeskamp schloss sich dann in seinem Urteil dem Plädoyer des Strafverteidigers an und sprach den Hattinger frei.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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