Hattingen und Sprockhövel
Kein Ausfallrisiko für Steuergelder

Nachdem die Greensill-Bank schwer angeschlagen und neben vielen anderen Städten auch die Stadt Monheim in Sorge um ihre bei der Greensill Bank angelegten 38 Millionen Euro ist, brauchen sich die Hattinger und Sprockhöveler Bürger keine Sorgen zu machen. Die Verantwortlichen in ihren Städte beachten die Ministeriums-Vorgaben bei der Geldanlage.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 3.3.2021 gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das Moratorium musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, teilte die BaFin mit.

Die Stadt Monheim wird Dienstag in einer außerordentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses über die Einleitung einer Sonderprüfung über die städtische Finanzlage berichten. Bei dieser Untersuchung soll auch festgestellt werden, wer für die Geldanlagen bei der Greensill Bank Verantwortung trägt, zumal Mitte Dezember 2013 der Rat der Stadt Monheim u.a. schon beschlossen hatte, die Richtlinie des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales, die die Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände regelt, zu beachten.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilte uns heute mit, dass im RdErl. vom 11.12.2012 dokumentiert ist, dass die Gemeinden das nicht benötigte Kapital in den Anlageformen anlegen können, die von den kommunalen Versorgungskasssen und Zusatzversorgungskassen in NRW bei solchen Geschäften genutzt werden dürfen. Bei Kapitalanlagen müssen die möglichen Risiken bekannt, begrenzt und beherrschbar sein. Dieser Maßstab ist auch bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist, anzulegen. Dabei sind die örtlichen Anlageentscheidungen ausreichend zu dokumentieren. Ergänzend sei übrigens bereits die Dienstaufsichtsbehörde, hier also der Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf eingeschaltet.

Keine Risiken in Hattingen und Sprockhövel

In Hattingen und Sprockhövel brauchen sich die Bürgerinnen und Bürger um einen etwaigen Verlust ihrer Steuergelder keine Sorgen zu machen. Die Kämmerer beachten die Vorgaben des NRW-Finanz- und Innenministeriums und die Städte legen etwaige Gelder, sofern überhaupt Mittel zur Geldanlage zur Verfügung stehen, nur bei Kreditinstituten an, die dem Haftungsfond unterliegen, erfuhr der STADTSPIEGEL auf Nachfrage bei den Städten. Im Übrigen achtet die Kommunalaufsicht des EN-Kreises auf die Einhaltung dieser Vorgaben und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GpA) prüft alle fünf Jahre schwerpunktmäßig einige Bereiche der Städte.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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