Rechtspopulisten oder schon mehr?

Im Wahlkampf des Landes Rheinland-Pfalz hatte ein Politiker behauptet,
dass es in der Alternative für Deutschland (AfD) Menschen gibt, "die in ihren Reden judenfeindliche Hetze betreiben".
Heute hat sich das Landgericht Mainz mit der Aussage beschäftigt. Zunächst hat sich die AfD um eine Unterlassung der Aussage bemüht. Doch darauf hatte sich der Politiker der Grünen nicht eingelassen. So traf man sich also vor dem Landgericht.
Und das sprach ein Urteil. So wurde die oben zitierte Aussage für zulässig erklärt. Begründet wurde das Urteil als Bestandteil der freien Meinungsäußerung.
Noch in der Schwebe ist ein anderer Vorwurf, nämlich der, wonach in der AfD der Holocaust geleugnet wird. Hier fehlen noch genaue Belege. Aber das gefällte Urteil wird wohl in der AfD nicht mit Freude aufgenommen.
Sickern doch aus dem 1452 Seiten starken Leitantrag für den Programmparteitag immer mehr radikale Punkte durch. So hieß es am Wochenende, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, ja verboten werden muss, wurde nun bekannt, dass Abtreibungen in bestimmten Fällen wieder unter Strafe gestellt werden soll. Dass diese Forderungen nicht nur bei den Betroffenen Unruhe und Dikussionen auslöst, sollte selbstverständlich und klar. Die AfD-Aussage zum Islam ist eine Forderung, die sich seit der Zeit des Nationalsozialismus gegen eine ganze Religionsgemeinschaft richtet.
Auch im Europa-Parlament haben sich zwei, der zum extremen Flügel der Partei zählenden Abgeordneten aus der Fraktion veräbschiedet. Sie haben sich anderen zum rechten Spektrum zählenden Parteien angeschlossen. Mit dabei war auch die EU-Abgeordnete Beatrix von Storch, die einem Rauswurf aus der Fraktion um Lucke und Henkel zuvor kam. Frau von Storch war durch ihre Forderung nach einem Schiessbefehl gegen Flüchtlinge aufgefallen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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