Halteverbot an der falschen Stelle angebracht? – Fußweg kaum begehbar
„Schild“-bürgerstreich an der Sprockhöveler Straße

Nicht verständliches Halteverbotsschild an der Sprockhöveler Str. 33
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Ist es ein Versehen, ein „Schild“-bürgerstreich oder werden hier besondere Interessen vertreten? Seit Tagen hängen mehrere Halteverbotsschilder an einem etwa 100 m langen übersichtlichen Straßenabschnitt an der Sprockhöveler Straße. Hier im Außenbereich von Blankenstein ist der einseitige Bürgersteig drei Meter breit und zeigt durch eine weiße Trennlinie, dass man vorher hier halbseitig parken konnte, was später in Richtung Ortskern auch weiterhin erlaubt ist. Für Fußgänger steht eine Breite von 1,90 m zur Verfügung. Wenn man den verkrauteten Grundstücksstreifen vor der Trennwand hinzunimmt sind es sogar 2,40 m. Eigentlich kein Anlass die Ausweichparkplätze für die anliegenden Wohngebiete „Auf der Ürfte“ und „An der Hesselbecke“ aufzuheben, zumal der diesseitige Bürgersteig im Fortlauf zur Ortsmitte unbeliebt ist, da er mehrmals durch Grundstücksgrenzen mit Felsen und Mauern unterbrochen wird.
Dagegen kämpfen Blankensteiner Bürger seit Jahren für eine Verbesserung des vorrangig benutzten Bürgersteigs auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an der Straße „Auf Drenhausen“ beginnt. (Neben wiederholten Eingaben bei der Stadt gab es auch eine entsprechende Veröffentlichung am 14.11.2011 im Stadtspiegel).Dieser durchgehende Gehweg wird durch Engstellen von nur 80cm Breite, fehlgesetzte Bäumen - teilweise mit Seitentrieben im Gesichtsbereich -, Asphaltaufbrüchen und Rasterpflasterungen im Wurzelbereich sowie durch unebene Flickstellen und Pfützen lebensgefährlich beeinträchtigt, so dass ein Ausweichen auf die gut frequentierte Fahrbahn oft unvermeidlich ist. Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren oder auch minderjährige Radfahrer sind dabei besonders stark gefährdet. Hinzu kommen die halb auf dem Gehweg parkenden Personenwagen, die nicht immer in den kaum erkennbaren Parkbuchten stehen. Die falsch auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebrachte Straßenbeleuchtung beeinträchtigt durch Schattenbildung die Sicht eher als dass sie hilft. Eine vor Jahren durchgeführte Ortsbesichtigung mit dem Straßenbetriebsamt, besonders der Engstelle vor dem Haus Nr. 18, hatte zu keinem Ergebnis geführt. Dabei wäre zumindest hier als kleinste Maßnahme eine Halteverbotszone sinnvoll (siehe Anfang des Artikels)

Autor:

Hans Hartung aus Hattingen

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