2017: Neues beim Strassenverkehr

Das alte Jahr geht in knapp drei Wochen zu Ende. Deshalb müssen wir uns schon jetzt auf neue Regelungen einstellen. Das Verkehrsministerium war für den Straßenverkehr besonders aktiv. Hier sind einige Neuerungen, die viele Verkehrsteilnehmer betreffen:
Für die Einrichtung neuer "Tempo Zonen 30" wird es für die Behörden zukünftig leichter diese zu erstellen. Schwierigkeiten gab es an Hauptstraßen. Jetzt kann ohne Umstände eine 30-Zone eingerichtet werden, wenn es dort Kindergärten, Schulen, Alteneinrichtungen oder Krankenhäuser gibt.
Rettungsgassen müssen auch für vier-spurige Straßen am äußersten rechten bis in den zweiten Streifen eingerichtet werden.
Die 5-jährige Probezeit für Giga-Liner geht zu Ende. Verkehrsminister Dobrindt meint, weil die Zeit gut verlaufen ist, Giga-Liner auf geeigneten Straßen in ganz Deutschland zuzulassen.
Bei Prüfungen steigen die TÜV-Gebühren. In der Theorie auf 11,90 Euro, für die Praxis auf 91,50 Euro.
E-Räder, die die nicht mehr als 30 Km/h fahren können, dürfen Radwege benutzen, wenn diese dafür ausgeschildert sind.
Kinder unter 8 Jahren müssen den Bürgersteig benutzen. Aufsichtsführende Eltern dürfen dies jetzt auch, wenn sie ihre Kinder begleiten.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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