Amtsgericht Hattingen
Schläge gegen Schiri - Fußballtrainer muss Geldauflage zahlen

Foto: Symbolbild : Höffken

Das Verfahren gegen einen 48-jährigen auswärtigen Fußballtrainer wegen Körperverletzung eines Hattinger Schiedsrichters wurde heute gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Der Fall erzeugte überregionales Aufsehen. Nach einem Fußballspiel vor zwei Jahren zwischen einer auswärtigen und einer Sprockhöveler Mannschaft der Kreisliga B wurde der aus Hattingen stammende Schiedsrichter nach dem Spiel durch den Trainer der auswärtigen Mannschaft in der Schiedsrichter-Kabine körperlich angegangen und dabei verletzt. Es kam damals zu einem Polizeieinsatz, einem Krankenhausaufenthalt und zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung. Der 48-jährige Fußballtrainer hatte sich jetzt wegen Körperverletzung vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten.
Das damalige Fußballspiel verlief nicht ohne „Störungen“. Nach dem "permanenten Gemecker" eines Spielers der auswärtigen Fußballmannschaft an den Schiedsrichterentscheidungen soll der Schiedsrichter damals situationsbezogen zu diesem gesagt haben, er möge doch bitte „die Klappe halten“.
Kurz nach der Halbzeit kassierte dann der Angeklagte, damals Trainer der auswärtigen Fußballmannschaft, vom Schiedsrichter eine gelbe Karte aufgrund seines wiederholten heftigen Kritisierens der Schiedsrichterentscheidungen. Ein zur auswärtigen Fußballmannschaft gehöriger Spieler, der nicht umgekleidet war, wurde in dieser Situation nach seinen in türkischer Sprache geäußerten Beschimpfungen der Ersatzbank verwiesen.

Sprockhöveler Trainer verhinderte Schlimmeres

Als der Hattinger Schiedsrichter dann nach dem Spiel seinen Spielbericht erstellte, soll der Trainer der auswärtigen Mannschaft in den Schiri-Raum gekommen und sich über dessen Aussage „Halt die Klappe“ zu einem seiner Spieler beschwert haben, denn das sei ehrverletzend. Das sah ein als Zeuge geladener Fußballspieler der Sprockhöveler Mannschaft anders, denn bei einem Spiel der Kreisliga B würde oft gemeckert und er können den Unparteiischen bei seiner Aussage verstehen.
Im Rahmen der sich dann im Schiri-Raum ergebenden lautstarken Diskussion soll der Schiedsrichter aufgestanden und auf den Trainer zugegangen sein. Dieser will sich dadurch bedroht gefühlt haben. Nur mit den flachen Händen habe er den Unparteiischen zurückgeschoben, keinesfalls geschlagen. Der Unparteiische blieb bei seiner Aussage, dass im Zusammenhang mit dem verbalen Streit der auswärtige Trainer zuerst gegen einen Spind geschlagen und dann mit beiden Fäusten gegen seine Brust schlug. Die Folge war eine Prellung des Brustkorbes und eine fünftägige Arbeitsunfähigkeit.
Nachdem sich durch die lautstarken Äußerungen während der Auseinandersetzung zahlreiche Spieler der auswärtigen Mannschaft vor dem Schiri-Raum aufgebaut hatten um ihren Trainer zu unterstützen, verhinderte der Trainer der Sprockhöveler Mannschaft durch sein Eingreifen noch Schlimmeres.
„Wir sind die letzten Jahre gut weggekommen“, sagte der Kreisvorsitzende des Fußballkreises 13, Peter Alexander, auf Nachfrage des STADTSPIEGEL, beklagte aber die zunehmende Respektlosigkeit mancher Fußballer gegenüber den Schiedsrichtern, insbesondere wenn ihnen aus ihrem Heimatland unsere Wertevorstellung hier noch nicht vermittelt wurde.

Schiedsrichter drohten, keine Spiele mehr zu leiten

Die Schiedsrichter hatten vor zwei Jahren nach den Vorfällen angedroht, keine Fußballspiele mehr zu leiten, wenn die Gefahr besteht, dass sie im Zusammenhang mit Fußballspielen körperlich verletzt werden könnten.
Das Kreissportgericht ahndete im Oktober 2019 den tätlichen Übergriff des Trainers der auswärtigen Fußball-Mannschaft auf den Schiedsrichter mit einer Sperre des Trainers für zwei Jahre. Dieses Urteil erlangte noch keine Rechtskraft, da die entsprechend nächstinstanzliche Bezirksspruchkammersitzung corona-bedingt noch nicht stattgefunden hat. Dennoch darf der Angeklagte als Trainer zurzeit nicht arbeiten.
Da kein weiterer Zeuge die körperliche Attacke des Trainers auf den Unparteiischen gesehen hat, wurde mit Zustimmung aller Gerichtsparteien das Verfahren gegen den bisher nicht vorbestraften Trainer eingestellt. Allerdings muss er 100 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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