Körperverletzung: Immer noch kein Urteil

Fortsetzungstermin beim Jugendschöffengericht: die Hauptverhandlung musste unterbrochen werden, um einen weiteren Zeugen zu laden. Aufklären konnte er den Fall allerdings nicht.
Auf der Anklagebank sitzt ein junger Mann, der schon mehrfach auffällig geworden ist. Jetzt geht es um eine mögliche Körperverletzung, die nach einem Vorabi-Ball entstanden sein soll. Dabei soll ein junger Mann Schläge bezogen haben, die zum Nasenbruch führten.
Der Zeuge, der nach Aussage des Opfers den Namen wisse, wer die Tat verübt habe, muss allerdings passen: er habe nur eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und einem anderen Kumpel mitbekommen. Diesen Kumpel kenne er natürlich und er habe die beiden während der Auseinandersetzung getrennt. Von der anschließenden Schlägerei, möglicherweise mit dem Angeklagten, habe er nichts mitbekommen.
Auf dem Tisch der Richterin liegen noch zwei weitere Anklagen gegen den Angeklagten. In einem Fall soll es zu einer Körperverletzung in Gevelsberg gekommen sein. Der Angeklagte wollte Zigaretten schnorren, geriet aber an Nichtraucher und soll gewalttätig geworden sein. Diese Tat wird vom Angeklagten eingestanden, aber er behauptet, auch die Gegenseite habe geschlagen. Außerdem sei er durch Whiskey-Konsum stark alkoholisiert gewesen.
Bei einem weiteren Vorfall soll es nach einem Fußballspiel in Dortmund ebenfalls zu einer Schlägerei gekommen sein, an der der Angeklagte beteiligt gewesen sein soll.
Zu beiden Vorfällen gibt es Zeugen – und die werden jetzt zum Fortsetzungstermin am Montag, 10. Oktober, 9 Uhr, geladen. Dann soll auch in der Sache Vorabi-Prügelei entschieden werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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