Sexueller Missbrauch von Behinderten in Hattingen - Landgericht "rollt" Verfahren neu auf - Nächster Termin am 23.10.

Beim Landgericht in Essen findet die Berufungsverhandlung statt.
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Das Landgericht in Essen verhandelte jetzt über den Einspruch des Krankenpflegers, der vom Schöffengericht in Hattingen wegen sexuellen Missbrauchs in einer Behinderten-Einrichtung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt wurde. Die Strafe war für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Während der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Marcus Doll, auf Freispruch plädierte, forderte Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen die zusätzliche Verhängung eines Berufsverbotes für den Angeklagten.

Nach einstündiger Hauptverhandlung verkündete die Vorsitzende der X. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes in Essen, Richterin Nünning, dass beim Landgericht weitere Hauptverhandlungen angesetzt werden und in die Beweisaufnahme neu eingetreten wird.

Pfleger für behinderte Menschen
Der Angeklagte, ein 48 Jahre alter examinierter Altenpfleger, war seit Januar 2014 im Tom-Mutters-Haus an der Schulstraße, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, angestellt.

Das Schöffengericht in Hattingen war am 12.4.2017 nach fünfstündiger Hauptverhandlung überzeugt, dass der angeklagte Pfleger zwischen Mai 2015 und April 2016 in zwei Fällen sexuelle Übergriffe auf ihm anvertraute Schutzbefohlene begangen hatte.

Angeklagter fühlt sich als Opfer
Der Angeklagte ist seit seiner fristlosen Kündigung im Mai 2016 arbeitslos und lebt zurzeit von Hartz IV. Er sieht sich als Opfer von Neid und Mobbing ausgesetzt mit dem Ziel, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten bei seinem früheren Arbeitgeber seinen Rauswurf zu errreichen.

Nachdem die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer dem Angeklagten und seinem Verteidiger nach Erörterung des bisherigen Verfahrens "die Gedankengänge der Kammer auf eine etwas reduzierte Strafe und ggfs. Verhängung eines Berufsverbotes" mitgeteilt hatte, zogen sich die Gerichtsparteien zur Beratung zurück.

Verfahren wird "neu aufgerollt"
Danach erklärte Rechtsanwalt Doll für seinen Mandanten, dass diesem Vorschlag aufgrund von "Unstimmigkeiten bei früheren Zeugenaussagen" nicht zugestimmt werden könne und der Antrag auf Freispruch bestehen bliebe.

Daraufhin erging der Kammerbeschluss, dass die Hauptverhandlung mit der gesamten Beweisaufnahme unter Ladung der Zeugen beim Landgericht "neu aufgerollt" wird.

Die nächste Hauptverhandlung beim Landgericht in Essen ist für den 23.10.2017 anberaumt.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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