Unsere Gerichte sind überlastet: Maschendrahtzaun !

Im Jahre 2016 landeten mehr als 1800 Konflikte vor den Amtsgerichten, die sich als reine Streitigkeiten zwischen Nachbarn entpuppten. Diese Zwistigkeiten belasten unsere Amtsgerichte. Oft handelt es sich wirklich nur um Kleinigkeiten.
Es geht oft wirklich nur um Konflikte, die ein einfaches Reden miteinander lösen kann. Worum geht es? Da gefällt einem Nachbarn nicht der Hecken- oder Strauchschnitt. Spielende Kinder sind trotz eindeutiger Entscheidungen der Gerichte nach wie vor ein Thema. Aber auch das Grillen im eigenen Garten löst Probleme aus. Laute Musik aus dem Radio, das Üben mit Musikinstrumenten, Rasenmähen, überhängende Äste, zu dichtes Laub, das ewig junge Thema Gartenzwerge und vieles mehr stehen vor den Gerichten auf der Tagesordnung.

Da geht es oft um seltsame Fragen. So musste schon oft geklärt werden, wie laut etwa ein Frosch quaken. So hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Gartenteich auf dem Nachbargrundstück stören kann, wenn nicht ortsübliche Geräusche davon ausgehen. Das gilt vor allem für fremd eingesetzte Tiere, wie etwa Frösche. Der Nachbar eines Fußballplatzes hat Anspruch darauf, dass das Zufliegen eines Balles durch Fangnetze verhindert wird. Wegen der Geruchsbelästigung stellen Komposthaufen am Gartenzaun eine Unzumutbarkeit her. Auch die erwartete Belästigung durch Ungeziefer ist ein Grund für die Verlegung des Komposthaufens. Auch die Gartenzwerge landen nach wie vor bei Gericht.Hier geht es häufig um das Aussehen der Zwerge. Die deutschen Gartenzwerge sind urheberrechtlich geschützt. Auch Hecken und Gartenzäune werden oft zum Thema. So macht der berühmte Maschendrahtzaun nicht nur durch das bekannte Lied von sich reden.
Würden die Nachbarn wieder wie früher häufiger miteinander sprechen, könnte so manches Problem untereinander behoben werden. Der Vorteil wäre, dass die Gerichte erheblich entlastet würden.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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