Hausverwalter mit Knüppel geschlagen – Wohnungsloser verärgert

Ein Hattinger wurde jetzt vom Amtsgericht wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Er muss allerdings nicht ins Gefängnis, wenn er sich drei Jahre straffrei verhält und 100 Sozialstunden ableistet.

Gleich 3 Anklagen verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegen den 38 Jahre alten Hattinger, der schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und auch schon im Gefängnis saß. Den Diebstahl eines Päckchens Tabak im Werte von 6,70 Euro aus einem Kaufhaus an der Großen Weilstraße gab der Hattinger direkt zu.

Streit in einer „ON-OFF-Beziehung“

Den Vorgang einer Körperverletzung und Beleidigung gegenüber seiner früheren Freundin schilderte der Angeklagte anders als die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Laut Staatsanwaltschaft war es im Oktober 2015 während einer Autofahrt zu einem Streit gekommen. Die Freundin, mit der der Angeklagte in einer „ON-OFF-Beziehung“ lebte, forderte von diesem 50 Euro.

Damit war der Angeklagte nicht einverstanden. Aufgrund dessen machte seine Freundin unvermittelt eine Vollbremsung. Der Hattinger wurde im Auto nach vorne geschleudert. „Als mir meine Freundin dann plötzlich ihre Finger in meine Augen steckte habe ich ihr in Notwehr als Abwehrreaktion einen Schlag gegen die Brust und gegen den Kopf versetzt“, sagte der Hattinger vor Gericht aus.

Dieser Anklagepunkt wurde am Ende der Beweisaufnahme wegen der zu erwartenden Strafen aus den anderen Anklagen vorläufig eingestellt.

Mit Knüppel auf Hausverwalter losgegangen

Der Angeklagte lebt jetzt in einer städtischen Einrichtung für Wohnungslose. Anfang 2016 muss ihn nach eigenen Angaben der Verlust seiner Wohnung vollkommen überrascht haben. Alle vorherigen Briefe wegen Mietrückstand, das spätere Versäumnisurteil, die Zwangsvollstreckung und die Räumung will er nicht erhalten bzw. mitbekommen haben. Noch vor Gericht war er der Meinung, er hätte über die Diakonie seine Miete immer gezahlt.

Auch das Verschwinden seiner gesamten persönlichen Habe hatte ihn so in Rage versetzt, dass er im Januar 2016 einen Knüppel in seinen Rucksack packte und sich auf den Weg zu dem Hausverwalter seiner früheren Wohnung machte.

Im Gebäude der Hausverwaltung schlug er dann mit dem Knüppel auf den Hausverwalter ein. Dieser wurde durch den Schlag verletzt, erlitt auch einen Bruch seines Unterarmes und war einige Zeit arbeitsunfähig.

Pflichtverteidiger Peter Steffen wies in seinem Plädoyer auf die schwerwiegenden Umstände hin, die seinem Mandanten „den Boden unter den Füßen weggerissen hätten“. Er bat das Gericht um eine milde Strafe, damit sein Mandant, der zurzeit von mtl. 360 Euro lebt, wieder eine Arbeit und eine Wohnung finden kann.

Richter Kimmeskamp verurteilte den Hattinger wegen der Taten zu 11 Monaten Gefängnis, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sich der Hattinger straffrei führen. Er wurde einem Bewährungshelfer unterstellt. Außerdem muss der arbeitssuchende Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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