Oldtimerverkauf – Unterschlagung nicht bestätigt – Freispruch

Ein Hattinger, der wegen Unterschlagung angeklagt war, wurde jetzt freigesprochen. Der Anklagevorwurf bestätigte sich nicht.

Ein Kaufmann aus Gelsenkirchen hatte bei der früheren Firma des Angeklagten vor Jahren einen Oldtimer Porsche 911 gekauft. Die Firma hatte im Laufe der Zeit den Oldtimer immer wieder originalgetreu aufgerüstet.

Anfang 2017 kam es in der früheren Firma des Angeklagten und auch in seiner Ehe zu Turbulenzen. Die Firma übernahm die Ehefrau des Angeklagten und trennt sich von diesem. Er wurde in der Firma nur noch teilzeitbeschäftigt.

Der Kaufmann aus Gelsenkirchen beauftragte dann im April 2017 den Angeklagten, den Porsche 911 für ihn zu verkaufen.

68.000 Euro für den Oldtimer-Porsche 911
Als Verkaufserlös wollte er 68.000 Euro erzielen. Einen Mehrerlös sollte der Angeklagte als Provision behalten. „Es war mein Fehler, keinen schriftlichen Verkaufsauftrag zu verlangen“, sagte der Geschädigte vor Gericht aus. Nachdem der Oldtimer-Porsche dann aber verkauft war, erhielt er weder den vereinbarten Verkaufserlös noch seinen Porsche zurück.

Bei seinem "Erinnerungs-Besuch" in der Firma des Autohandels erhielt er die Auskunft, der Käufer seines Porsches aus München habe erst einen Teilbetrag von 39.000 Euro gezahlt. Als der Geschädigte aber auch davon nur 10.000 Euro erhielt, erstattete er Strafanzeige und leitete ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Obwohl der Käufer seines Oldtimer-Porsches aus München den Kaufpreis inzwischen vollständig gezahlt hatte, wurde dem Geschädigten aufgrund „finanzieller Engpässe“ in der Firma eine Schuldanerkenntnis unterschrieben und mit ihm eine Ratenzahlung der noch
ausstehenden Verkaufserlöse getroffen.

Dieser erhält jetzt seinen Kaufpreis in monatlichen Raten von 5.000 Euro. „Das Geld kommt bisher pünktlich“, sagte der Geschädigte vor Gericht und ist zuversichtlich, bis Juni 2018 den gesamten Betrag zu erhalten.

Er versäumte allerdings vor Anklageerhebung, die Staatsanwaltschaft über das Schuldanerkenntnis und über die von ihm akzeptierte Ratenzahlung zu informieren.

Rechtsanwalt Steffen erzielt Freispruch
„Da sich mein Mandant den Porsche nicht angeeignet hat, entbehrt der Anklagevorwurf der Unterschlagung jeder Grundlage“, sagte Rechtsanwalt Peter Steffen. Auch unter Berücksichtigung der Schuldanerkenntnis und der beidseitig getroffenen Zahlungsvereinbarung beantragte er, seinen Mandanten freizusprechen.

Diesem Antrag schloss sich auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft an, sodass Richter Kimmeskamp den Angeklagten aus Hattingen vom Vorwurf der Unterschlagung auf Kosten der Landeskasse freisprach.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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