Porsche-Oldtimer der Bank unterschlagen

Erst mit 45 Minuten Verspätung konnte jetzt die Verhandlung des Schöffengerichtes beginnen. Erscheint sonst schon einmal ein Angeklagter nicht, fehlte dieses Mal einer der beiden Schöffen. Erst als der Ersatzschöffe eintraf, begann dann die über dreistündige Hauptverhandlung.

Der 48 Jahre alte Angeklagte hatte sich wegen des gewerbsmäßigen Betruges in 4 Fällen zu verantworten. In den Jahren 2014 bis 2016 betrieb er in Hattingen einen Handels-Betrieb für Oldtimer.

Oldtimer-Wunschfahrzeuge gebaut

Kunden aus ganz Deutschland bestellten bei ihm ihr Oldtimer-Wunschfahrzeug und tätigten hierfür eine Anzahlung. Der Angeklagte kaufte dann im In- und Ausland das gewünschte Chassis des Oldtimers auf und vervollständigte dieses mit ebenfalls zugekauftem Zubehör bis zur kompletten Fertigstellung.

Bei diesem Geschäftszweig nutzte er seit 2015 das Kreditangebot einer örtlichen Bank und hinterlegte als Sicherheit für den eingeräumten Kreditrahmen die KFZ-Briefe der fertigen Oldtimer-Fahrzeuge.

Immer mehr Kreditbedarf

Als der Kreditrahmen der Bank nicht mehr ausreichte, räumte ihm ein befreundeter Geschäftsmann bei der örtlichen Bank einen weiteren Kreditrahmen ein, über den der Angeklagte zusätzlich verfügen konnte. Als Gegenleistung dafür erhielt der Geschäftsmann für jeden verkauften Oldtimer eine Provision. Obwohl das Geschäft mit den Oldtimer-Fahrzeugen gut lief, benötigte der Angeklagte immer mehr Finanzmittel, da er auch weiteren Darlehensverpflichtungen nachkommen musste.

Dann kam es im Verhältnis zu seinem Geschäftsfreund zu einem Bruch. „Es gab den Versuch einer feindlichen Übernahme meines Betriebes durch meinen damaligen Geschäftsfreund“ sagte der Angeklagte vor dem Schöffengericht.

Als dem Angeklagten ein bereits verkaufter und angezahlter Oldtimer von der Hebebühne seiner Werkstatt fiel, kam es auch mit dem Auto-Besteller zu Unstimmigkeiten, was die Wertminderung aus diesem Unfall anging. Der Angeklagte war darüber so verärgert, dass er mit seinem Geschäftspartner und dessen Anwalt beschloss, den bereits verkauften Wagen noch einmal an den Geschäftspartner zu verkaufen. Dieser wiederum will nicht gewusst haben, dass das Auto auch schon der örtlichen Bank als Sicherheit übereignet war- obwohl er nach Aussage der Juristin der Bank dabei war, als das Auto als Sicherheit festgelegt wurde.

Dazu ließ sich der Angeklagte im Dezember 2015 den als Sicherheit hinterlegten KFZ-Brief für diesen Oldtimer von seiner Hausbank aushändigen; angeblich um eine technische Eintragung vornehmen zu lassen. Obwohl sich der Angeklagte gegenüber der Bank verpflichtete, den KFZ-Brief nach vorgenommener Eintragung sofort zurückzugeben, tat er dieses nicht, sondern verkaufte den Oldtimer an den befreundeten Geschäftspartner und händigte diesem auch den KFZ-Brief aus. Der Wert des Oldtimers soll dabei über 65.000 Euro betragen haben.

Angeklagter fühlte sich hereingelegt

Kurz darauf entzog der Geschäftspartner bei der Bank dem Angeklagten die Kontovollmacht über das Kreditkonto. Als er der Bank von dem Autokauf berichtete und diese den in Urlaub befindlichen Angeklagten nicht erreichen konnte, kündigte auch die Bank ihren Kreditrahmen. Als Folge der Kreditkündigungen musste der Angeklagte dann innerhalb kürzester Zeit Insolvenz anmelden.

Am Ende der Beweisaufnahme und der Zeugenvernehmung sah Staatsanwalt Schilling die Anklagevorwürfe des 4-fachen Betruges nicht mehr gegeben und beantragte dafür die vorläufige Einstellung. Er plädierte nur noch für den Tatvorwurf der Veruntreuung und Unterschlagung in einem Fall und forderte, den bisher nicht vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen.

Rechtsanwalt Steffen, der den Angeklagten vertrat, schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwaltes an, setzte sich aber dafür ein, bei der Urteilsfindung die Höhe des entstandenen Schadens deutlich geringer anzusetzen, weil nach seiner Ansicht der Wert des Oldtimers für die Bank nicht verloren, sondern noch gegeben ist, zumal er die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Oldtimers an den befreundeten Geschäftsmann bezweifelte. Somit hat die Bank noch gute Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten, wenn es dem Insolvenzverwalter gelingt, die Herausgabe des Oldtimers von dem Geschäftsfreund zu erreichen.

Bewährungsstrafe für den Angeklagten

Das Schöffengericht verurteilte dann den Hattinger zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und setzte die Strafe für 3 Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der Angeklagte noch eine Geldstrafe von 2.500 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen. Eine Ratenzahlung dafür wurde ihm ermöglicht.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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