Unterbringung in der Psychiatrie

Im Landgericht Hagen wurde das Urteil im „Messerstecher-Prozess“ gesprochen. | Foto: Mönnig
  • Im Landgericht Hagen wurde das Urteil im „Messerstecher-Prozess“ gesprochen.
  • Foto: Mönnig
  • hochgeladen von Karola Schröter

(Text von Sylvia Mönnig) Stimmen in seinem Kopf hatten einen 29-jährigen Mendener dazu gedrängt, eine Frau in einem Supermarkt in der Iserlohner Innenstadt mit einem Messerstich lebensgefährlich zu verletzen. Auch hatte er einen Schüler in einem Linienbus brutal attackiert. In dieser Woche ordnete das Hagener Landgericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Wieder schweifte der Blick des psychisch kranken Angreifers unruhig durch den Gerichtssaal, blieb immer wieder länger an Prozessbeteiligten oder Beobachtern haften. Er wirkte unruhig, fast verängstigt. Seine Erkrankung war ihm deutlich anzusehen. Nicht von ungefähr kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine komplette Aufhebung der Schuldfähigkeit in beiden Fällen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Den Zwischenfall mit dem 15-Jährigen, den er im Bus in Hemer mit einer Glasflasche immer wieder gegen den Kopf geschlagen hatte, wertete das Schwurgericht als gefährliche Körperverletzung und den lebensgefährlichen Angriff im Supermarkt als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. „Wir glauben Ihnen, dass Sie sich heute sicher sind, dass Sie die Frau nicht töten wollten. Aber wir müssen auf den Tatzeitpunkt abzielen“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen an den Mann, der immer wieder beteuert hatte, er sei kein Mörder, der jedoch an anderer Stelle behauptet hatte, eine höhere Macht habe ein Opfer von ihm verlangt, damit er gerettet werden könne.
Die Taten des Mannes, der an einer halluzinatorischen Psychose des schizophrenen Formenkreises leidet, hätten Symptom-Charakter, so Hartmann-Garschagen, die einen Blick in die Zukunft wagte: „Es kann erwartet werden, dass es immer wieder zu derartigen aggressiven Ausbrüchen kommt, wird die Psychose nicht behandelt. Dann stellt er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.“
Unerwartet schnell akzeptierte der schuldunfähige Mendener die Entscheidung des Gerichts, ihn in der Psychiatrie unterzubringen. Auch die Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage verzichteten auf die Einlegung eines Rechtsmittels. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.