41-Jähriger zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Foto: Sylvia Mönnig

(Text von Patricia Prange)

Die hinterlistige Messerattacke auf eine 44-jährige Hemeranerin war als versuchter Mord angeklagt. Am Ende hat die Hagener Schwurgerichtskammer die Tat als gefährliche Körperverletzung gewertet und den Angeklagten zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ausgerechnet das Opfer hatte den Angeklagten entlastet.

Der Angeklagte hatte im Mai seiner Ex-Freundin beinahe die Kehle durchgeschnitten. Grund: Er kam nicht damit klar, dass seine langjährige Partnerin sich im Dezember von ihm getrennt hatte. Zwar lebte sie noch im gleichen Haus, aber für den Angeklagten war sie mehr und mehr unerreichbar.
Zur Überzeugung des Gerichts bombardierte der Verzweifelte die Frau anonym mit obszönen Briefen, warf ihr Männerbekanntschaften vor. Eine ganz ähnlich klingende Textnachricht konnte auf seinem Handy sichergestellt werden. Er bedrängte sie immer wieder, versuchte es mit Aufmerksamkeiten, hoffte und bangte. Ohne Erfolg. Die 44-Jährige wollte ausziehen.
Damit sollte die Trennung endgültig sein. Spätestens am Morgen des 17. Mai, einen Tag vor dem Umzug, habe er den Entschluss gefasst, die Frau zu töten, so das Gericht.
Dass der 41-Jährige aber nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wurde, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung, hat er seiner Ex-Partnerin zu verdanken. Die hatte ausgesagt, er habe langsam von ihr abgelassen, nachdem sie beschwichtigend auf ihn eingeredet hatte. Und obwohl er genügend Zeit gehabt hätte und wieder zu einem Messer hätte greifen können, tat er ihr nichts mehr an. Das Gericht ging daher davon aus, dass der Angeklagte von der Tat zurückgetreten sei, die Frau also nicht mehr ermorden wollte.

"Sehr erstaunte Zeugen"

Was die Richter dem Mann aber nicht abnahmen, war seine Darstellung der Ereignisse. Es sei doch nur ein Unfall gewesen, entstanden aus einem dummen Scherz heraus. Es sei üblich gewesen, einander zum Spaß ein Messer vorzuhalten. Dabei sei ihm seine Ex-Freundin unglücklich „ins Messer gefallen“. Das hielten die Richter für „nicht plausibel“ und durch die Aussagen der durchweg „sehr erstaunten Zeugen“ für widerlegt.
Die Richter betonten die Hinterlist des Angriffs. Und weiter: Es habe sich „durchaus um eine perfide angelegte“ Tat gehandelt.Sie ließen zwar eine gewisse Milde walten, aber gingen dennoch mit der Strafe von fünfeinhalb Jahren weit über die Forderung des Staatsanwaltes hinaus. Der hatte viereinhalb Jahre beantragt. Außerdem muss der Hemeraner auch bis zur Rechtsgültigkeit des Urteils im Gefängnis bleiben, weil Fluchtgefahr besteht.
Es gibt nichts mehr, was ihn in seiner Heimatstadt halten würde, so die Begründung der Richter.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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